Wegen der Tötung seiner Schwester hatte die Staatsanwaltschaft lebenslänglich wegen Mordes gefordert, doch das Gericht folgte der Forderung der Verteidigung. Nun muss der 37-Jährige für sieben Jahre ins Gefängnis.
Das Münchner Landgericht befand den Angeklagten am Montag für schuldig, das Opfer im Februar 2016 mit der Schnur eines Schuhbeutels erdrosselt zu haben. Das Urteil von sieben Jahren entspricht der Forderung der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte lebenslang wegen Mordes gefordert.
Das Gericht erklärte in der Urteilsbegründung, die Strafkammer glaube dem Geständnis des Angeklagten. Demnach hatte die Schwester ihren Bruder seit früher Kindheit gedemütigt und ihm Gewalt angetan. Nachdem er sich nie dagegen gewehrt hatte, kam es am Tag der Tat zu einem heftigen Streit und einer Rangelei. Dabei griff der Mann nach der Schnur, die er der Schwester um den Hals legte und zuzog.
bn/dpa