Fr., 05.07.2019 , 11:51 Uhr

Staatsanwaltschaft fordert 5 Jahre Haft für tödlichen Wiesn-Schlag

Weil er einem Oktoberfest-Besucher im Streit mutmaßlich einen tödlichen Schlag gegen den Kopf versetzt hat, soll ein Mann für fünf Jahre ins Gefängnis. Vor dem Landgericht München I forderte die Staatsanwaltschaft, den geständigen 43-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall zu verurteilen. Der alkohol- und drogenabhängige Mann solle in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Die Verteidiger beantragten eine Höchststrafe von drei Jahren und ebenfalls die Unterbringung.

 

Der Angeklagte hatte zum Verfahrensauftakt gestanden, einen 58 Jahre alten Kontrahenten im September heftig niedergeschlagen zu haben. Der Mann aus dem Münchner Umland starb wenig später an einer Hirnblutung. Die beiden Deutschen waren im Außenbereich des Augustiner-Festzeltes aneinandergeraten. Nach Aussage des Angeklagten wurde der Ältere ordinär und versuchte, seine Bekannte anzumachen. Er habe ihn geschlagen, das Opfer ging zu Boden. Erst am nächsten Tag habe er erfahren, dass der Mann tot sei, und sich der Polizei gestellt.

 

Staatsanwalt Laurent Lafleur rechnete dem Angeklagten an, dass er einer öffentlichen Fahndung zuvorkam und dass er vor Gericht umfassend aussagte und Reue zeigte. Zu seinen Lasten gehe sein Strafregister, das 19 Vorstrafen enthält. Verteidiger Michael Adams nannte den Schlag «ein einmaliges Aufflammen» seiner früheren Gewaltbereitschaft, die er nach seiner bislang letzten Verurteilung vor knapp zehn Jahren scheinbar in den Griff bekommen habe.

 

Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort am Freitag bei den Hinterbliebenen des Opfers. «Es tut mir echt furchtbar leid», sagte er. Das Urteil soll am Dienstag verkündet werden.

dpa

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