Mo., 30.10.2017 , 12:06 Uhr

"Süßes sonst gibt's Saures": Wie einem an Halloween viel Ärger erspart bleibt

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween: Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch: „Süßes, sonst gibt’s Saures“ Geschenke oder spielen Streiche. Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar.

 

„Viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigungen. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden“ betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe ‚verschönert‘, muss mit einer Strafe rechnen“, so Klotter weiter.

 

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen. Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen. Wenn der Täter ermittelt wird, muss er den Schaden ersetzen bzw. bezahlen. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.

 

Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.

 

Wenn beim Streiche spielen gewisse „Spielregeln“ eingehalten werden, steht einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel nichts im Wege.

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