Mo., 22.12.2014 , 10:28 Uhr

Trotz Freispruchs kämpft Gustl Mollath weiter

Mehr als sieben Jahre lang saß Gustl Mollath in der Psychiatrie – zu Unrecht wie das Landgericht Regensburg urteilte. Es sprach den Nürnberger frei, sieht ihn aber als Gewalttäter. Deshalb setzt der 58-Jährige seinen juristischen Kampf fort.

 

Gustl Mollath könnte einer der großen Gewinner des Jahres sein. Im diesem Sommer hat er als freier Mann das Landgericht Regensburg verlassen. Trotzdem hegt der Mann, der zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß, einen Groll gegen die Justiz. Die Regensburger Strafkammer hatte Mollath zwar freigesprochen, sieht ihn aber als einen Gewalttäter, der seine damalige Ehefrau verprügelt, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat.

 

Ein Satz der Vorsitzenden Richterin bei der Urteilsbegründung trifft Mollath: „Wir wissen nicht sicher, ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht“, betonte Richterin Elke Escher. Es sei möglich, dass zur Tatzeit eine „wahnhafte Störung“ vorgelegen haben könnte. Die von Mollath erhoffte vollständige Rehabilitation gab es nicht. „Das kann man so nicht hinnehmen“, sagt der 58-Jährige. Daher geht sein Kampf gegen die Justiz weiter.

 

Der neue Verteidiger von Gustl Mollath reichte Revision gegen das Urteil ein. Dass die Kammer den Tatvorwurf grundsätzlich als richtig ansah, „will Gustl Mollath nicht auf sich sitzen lassen“, erklärte sein Anwalt Adam Ahmed aus München. Mollaths damalige Ehefrau habe nicht die Wahrheit gesagt. „Sie hat ja auch in dem Prozess in Regensburg nicht als Zeugin ausgesagt und konnte daher nicht von der Verteidigung mit den Taten konfrontiert werde.“ Auf 24 Seiten hat Ahmed seinen Revisionsantrag begründet.

 

„Jetzt warten wir auf die Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft und werden dann beraten, wie es weitergeht“, erklärt Ahmed. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) rechnet er frühestens in einem halben Jahr. „Sollte der BGH die Revision als unzulässig zurückweisen, wäre für uns der Schritt zum Bundesverfassungsgericht denkbar.“

 

Mollath war 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Erst im Sommer 2013 wurde er entlassen.

 

Mehr Rechtssicherheit und Transparenz

 

Spätestens seit diesem Zeitpunkt hatte Gustl Mollath polarisiert. Er hat eine Unmenge an Unterstützern, die wie er das System der Zwangsunterbringung anprangern. Andere halten ihn angesichts seiner Mahnbriefe an die obersten Justizbehörden, den Papst und den damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan für einen Querulanten, der unter Verfolgungswahn leidet und sich überschätzt.

 

In dem Regensburger Verfahren war er mehrmals mit seinem Verteidiger Gerhard Strate aneinandergeraten. Der renommierte Strafverteidiger hatte zunächst die Wahlverteidigung niedergelegt, wurde vom Gericht aber als Pflichtverteidiger eingesetzt. Nun hat sich Mollath Ahmed als Anwalt geholt.

 

Auch wenn er mit seinem Urteil nicht zufrieden ist, eines ist dem Nürnberger gelungen: In Bayern soll der Maßregelvollzug zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter neu geregelt werden. Sozialministerin Emilia Müller (CSU) will die Resozialisierung in den Vordergrund stellen und einen Therapieanspruch verankern. „Ein eigenes bayerische Maßregelvollzugsgesetz bringt für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Transparenz. Davon profitieren die untergebrachten Personen, aber auch die im Maßregelvollzug Beschäftigten“, sagt Müller. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres dem Landtag zugeleitet.

 

rg / dpa

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