Mi, 17.10.2018 , 18:00 Uhr

Urteil gegen Dopingmittel-Dealer: Hauptangeklagter muss ins Gefängnis

Ein 33 Jahre alter Werkzeugmechaniker aus Nordrhein-Westfalen wurde angeklagt, weil er jahrelang mit Potenz- und Dopingmitteln gehandelt haben soll. Sechs weitere Männer, die ihm bei seinen illegalen Geschäften geholfen haben sollen, wurden mitangeklagt. Nun wurde das Urteil im Landgericht München I gefällt.

 

Am 10. Oktober 2018 begann der Prozess im Landgericht München I gegen sieben Männer, die illegale Dopingmittel verkauft haben sollen. Laut Staatsanwaltschaft verkaufte ein 33-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfahlen Anabolika unter dem Namen „JonnyBoy“ in diversen Internet-Foren für Bodybuilder. Später soll er in einem eigenen Labor bei sich zu Hause selbst Dopingmittel hergestellt haben. Mit ihm wurden sechs weitere Männer angeklagt, die dem Mann beim Verkauf und seinen Geschäften mit den Dopingmitteln geholfen haben sollen.

 

Zwei der Angeklagten legten bereits beim Prozessauftakt ein Geständnis ab: Sie konsumierten die Wachstumsmittel selbst jahrelang, stellten sie später auch eigenhändig her und verkauften sie deutschlandweit.

Zwei der Mitangeklagten seien seine besten Freunde, erklärte der 33-jährige Hauptangeklagte. Einer habe ihm seine Garage als Lagerraum für die Dopingmittel zur Verfügung gestellt. Der andere habe zweimal bei der Post die Lieferungen abgeholt. Die Beschuldigten räumten vor Gericht die Beteiligung ein.

Auch zwei Männer aus München sind mitangeklagt. Sie sollen ebenfalls beim Handel geholfen haben. Einer der Münchner war nicht zum Prozessauftakt erschienen. Gegen ihn erließ der Vorsitzende Richter einen Haftbefehl.

 

Am Mittwoch fiel nun das Urteil gegen die sieben Angeklagten: Der 33-jährige Hauptangeklagte muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Gegen einen der Angeklagten verhängten die Richter eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Außerdem ordnete das Gericht an, den 26-Jährigen wegen seiner Drogensucht in eine Entzugsklinik einzuweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten aber an, keine Revision einzulegen.

Zwei weitere Angeklagte wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen und ein Mann aus München zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatten den beiden Hauptangeklagten bei der Lagerung, dem Transport und dem Verkauf der Bizeps-Ampullen geholfen.

 

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