Do., 11.07.2019 , 14:57 Uhr

Urteil: Verbraucher dürfen Lebensmittelkontrollberichte fordern

Verbraucher haben ein Recht, Berichte über Lebensmittelkontrollen und Beanstandungen bei Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben einzusehen. Das haben Richter am Verwaltungsgericht München entschieden, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Zwei Verbraucher hatten demnach beim Landratsamt München um die Kontrollberichte zweier Bäckereien gebeten. Den Antrag der Bäckereibetreiber, die Herausgabe zu verhindern, lehnte das Gericht ab. Festgestellte Verstöße fielen nicht unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, hieß es vom Gericht. Gegen das Urteil können die Bäckereien Beschwerde einlegen.

 

Hintergrund sind Veröffentlichungen in dem Online-Portal «Topf Secret», über das Bürger bei Behörden seit Januar Kontrollberichte über ihr Lieblingslokal, Fast-Food-Ketten, Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe anfordern können. Die Herausgabe der Berichte beschäftigt seither wiederholt die Justiz. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte Anfang Juni ähnlich entschieden wie die Kollegen in München. Das Verwaltungsgericht Koblenz akzeptierte hingegen die Eilanträge zweier Gastwirte gegen die Herausgabe. Hinter «Topf Secret» stehen die Verbraucherorganisation Foodwatch und die Transparenzinitiative Frag den Staat.

Anfordern Berichte Gericht Kontrolle kunden Lebensmittel Recht Urteil

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 17.12.2025 So finden Münchner Skifans die perfekten Skisocken für lange Tage auf der Piste Wer an Ski-Ausrüstung denkt, sieht meist zuerst Ski, Schuhe und Helm vor sich. Die Socken landen gerne in der Restekiste, oft als dicker Wollstrumpf aus der Winterlade. Spätestens nach dem ersten langen Tag am Sudelfeld, am Brauneck oder in Garmisch merken viele Münchnerinnen und Münchner, dass genau diese Entscheidung den Unterschied macht: zwischen warmen, entspannten 15.12.2025 Arbeit 4.0 in München: Warum dynamische Raumkonzepte der Schlüssel zum Erfolg sind Die traditionelle Vorstellung vom Arbeitsplatz – ein fester Schreibtisch in einem zentralen Büro, besetzt von neun bis fünf – erodiert zusehends. Angetrieben durch die Digitalisierung, einen globalisierten Wettbewerb und beschleunigt durch die Erfahrungen der letzten Jahre, befindet sich die Arbeitswelt in einem tiefgreifenden Wandel. Unternehmen und Fachkräfte definieren die Parameter für Produktivität, Zusammenarbeit und Erfolg