Hintergrund sind Veröffentlichungen in dem Online-Portal «Topf Secret», über das Bürger bei Behörden seit Januar Kontrollberichte über ihr Lieblingslokal, Fast-Food-Ketten, Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe anfordern können. Die Herausgabe der Berichte beschäftigt seither wiederholt die Justiz. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte Anfang Juni ähnlich entschieden wie die Kollegen in München. Das Verwaltungsgericht Koblenz akzeptierte hingegen die Eilanträge zweier Gastwirte gegen die Herausgabe. Hinter «Topf Secret» stehen die Verbraucherorganisation Foodwatch und die Transparenzinitiative Frag den Staat.