Mo., 27.04.2015 , 15:41 Uhr

Vor S-Bahn geworfen: Münchnerin muss Schmerzensgeld zahlen

Eine 23-Jährige Münchnerin ist nach einem gescheiterten Suizidversuch auf Schmerzensgeld verklagt worden. Eine Lokführerin hatte die Frau am Amtsgericht München verklagt und Recht erhalten, weil sie einen Schock erlitt.

 

Lokführerin erlitt Schock

 

Für die meisten Fahrgäste bleiben Suizidversuche im öffentlichen Nahverkehr oft unbemerkt und bestenfalls eine ärgerliche Verzögerung auf dem Weg zur Arbeit. Für die Lokführer führen die Vorfälle aber oft zu schweren Traumata. Allein im Jahr 2012 waren die Notfallseelsorger des KIT Münchens 172 Mal wegen Suizidversuchen im Einsatz, berichtet die AZ in einem aktuellen Bericht. So auch am 14. Februar 2012. Eine 23-jährige hatte sich gegen 23 Uhr am S-Bahnhof in Karlsfeld vor die S-Bahn geworfen. Die Frau überlebte den Unfall, doch die Lokführerin erlitt einen großen psychischen Schock, brauchte aus diesem Grund psychologischen Beistand und leidet seitdem unter posttraumatischer Belastungsstörung. Nach dem Vorfall war sie zunächst für 4 Wochen krankgeschrieben.

 

Die Lokführerin verlangte von der 23-Jährigen Frau Schmerzensgeld. Diese jedoch verweigerte die Zahlung mit der Begründung , dass sie zum Unfallzeitpunkt nicht fähig war, eine freie Willensentscheidung zu treffen. Vielmehr könne sie keine Verantwortung übernehmen, da sie damals an einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit gelitten habe. Die Lokführerin zog darauf hin vor Gericht und bekam recht.

 

Frau war in psychischer Behandlung

 

Die Richterin am Amtsgericht München verurteilte die 23-Jährige zu einer Zahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld und stellte zunächst fest, dass die Beklagte durch ihren Selbstmordversuch bei der Zugführerin eine Körperverletzung verursacht hat. Zudem sei der Beklagten klar gewesen, dass ihr Vorgehen bei den Lokführern zu schweren posttraumatischen Störungen führen könne. Die Beklagte legte dem Gericht zur Verteidigung ein Schreiben vor, wonach sie im November 2011 wegen selbstverletzender Verhaltensweisen (Ritzen) und einer Tablettenvergiftung stationär behandelt wurde. Zudem belegte sie mit einem Attest, dass sie an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderlinetyp leidet.

 

Die Richterin verurteilte die 23-Jährige dennoch zu Schmerzensgeld, da das Gericht sie aufgefordert hatte nachzuweisen, dass sie zum Unfallzeitpunkt zu krank gewesen sei, um eine freie Entscheidung treffen zu können. Das konnte sie nach Ansicht des Gerichts nicht belegen, weshalb sie für schuldig befunden wurde.

 

 

Amtsgericht S-Bahn Selbstmord Suizid

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