Das Münchner Oberlandesgericht hat im NSU-Prozess Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter abgelehnt.
Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Manfred Götzl, setzte den Prozess nach eintägiger Unterbrechung wie geplant fort. Da sein ganzer Senat von den Anträgen betroffen war, mussten andere Richter darüber entscheiden. Alle Ablehnungsanträge wurden als unbegründet zurückgewiesen – das teile das Oberlandesgericht mit.
Bei dem Streit der Anwälte mit dem Gericht, der in die Befangenheitsanträge mündete, geht es unter anderem um die Anwaltsgebühren.
Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl hatte für etwa 770 Stunden Arbeit während des Ermittlungsverfahrens einen Vorschuss von 77 000 Euro beantragt. Das Gericht bewilligte ihm nur 5000 Euro – laut Verteidiger zu wenig auch nur für die laufenden Kanzleikosten. Dies führe «zu einer wesentlichen Beschränkung und Behinderung» der Verteidigung.
Bei Annahme der Befangenheitsanträge hätte der Prozess ganz neu aufgerollt werden müssen. Nach Ablehnung geht es jetzt weiter wie geplant.
jn / dpa