Die Stiftung Warentest hatte Anfang der Woche einen Strafenkatalog für Hasskommentare auf Facebook veröffentlicht und damit für Aufsehen gesorgt. Aus dem Katalog gehen Geldstrafen hervor, die deutsche Gerichte für bestimmte Kommentare verhängt haben.
Leider ist es ein Unart, die sich in letzter Zeit bei manchen Personen nahezu in einen Trend gewandelt hat. Immer wieder posten Nutzer sozialer Netzwerke, wie beispielsweise Facebook, erniedrigende, beleidigende, unqualifizierte oder gar verletzende Kommentare über diverse Themenbereiche. Viele hält das dann von einem doch wichtigen und sachlichen Meinungsaustausch ab. Denn wer will sich in einer eigentlich sachlichen Diskussion gerne beleidigen lassen.
Die Stiftung Warentest greift jedoch genau diesen Punkt auf und lässt verlauten: „Lassen Sie sich nicht entmutigen“. Dazu veröffentlichte die Stiftung auf ihrer Facebookseite ein paar Beispiele, aus welchen hervorgeht, inwiefern bestimmte Äußerungen von Facebook-Usern von deutschen Gerichten bestraft wurden.
So kostete einen User der Kommentar: „Ich bin dafür, dass wir die Gaskammern wieder öffnen und die ganze Brut da reinstecken.“ 4800 € Strafe. Im genannten Beispiel: 120 Tagessätze a 40 Euro. Weitere Bespiele finden Sie auch hier.
Genau aus diesem Grund gibt es bereits in vielen Bundesländern die Möglichkeit, ein mögliches Vergehen bei sogenannten „Internetwachen“ oder „Onlinewachen“ der jeweiligen Polizei zur Anzeige zu bringen. In Bayern steht diese Option noch aus. Doch auch hier wird den Nutzern zur Vorsicht geraten, denn wer einmal eine Anzeige gestellt hat, kann diese nicht zurücknehmen. Sollte man nichtsdestotrotz das Gefühl haben, dass ein bestimmter Kommentar klar und bewusst Grenzen überschreitet, ist eine Anzeige auf diesem, relativ unkomplizierten Weg, definitiv in Betracht zu ziehen.
lus