Im NSU-Prozess soll am Dienstag erneut der ehemalige Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T. als Zeuge vernommen werden. Er saß im hinteren Raum eines Internet-Cafés in Kassel am Computer, als die Neonazi-Terroristen dort im April 2006 den 21-jährigen Halit Yozgat ermordeten. Die Anwesenheit des Verfassungsschützers war Anlass für Spekulationen, zumal T. sich nicht als Zeuge bei der Polizei meldete.
In seiner ersten Vernehmung vor dem Oberlandesgericht München Anfang Oktober hatte er gesagt, er habe nichts von dem Mord mitbekommen. Er habe sich auch später nicht als Zeuge gemeldet, weil er fürchtete, seine Frau könnte von seinen Besuchen in Flirtforen erfahren. Der Vorsitzende Richter hatte deutlich gemacht, dass er die Erklärung für nicht sehr überzeugend hielt.
Dem «Nationalsozialistischen Untergrund» (NSU) werden zehn Morde zur Last gelegt, neun Opfer hatten türkische oder griechische Wurzeln. Beate Zschäpe, die derzeit in München vor Gericht steht, ist als Mittäterin an allen Anschlägen angeklagt. Sie soll für die legale Fassade des Trios gesorgt haben.
dpa/cb