Di, 18.12.2018 , 10:55 Uhr

Zug, Bahn oder Bus zu spät – Geld zurück?

In letzter Zeit wurden die Nerven von Pendlern stark strapaziert: durch Zugausfälle, Verspätungen oder Streik. Doch wann hat man Anspruch auf Entschädigung und wie geht man am besten vor? Wir klären die wichtigsten Fragen.

 

Zug und S-Bahn

Nutzer von Zug und S-Bahn haben Ansprüche bei Verspätung oder Ausfall aufgrund der sogenannten Fahrgastrechte. Diese gelten seit 2009 basierend auf einer europäischen Verordnung einheitlich in Deutschland und Europa. Einen Anspruch auf Entschädigung hat man hier nicht nur bei technischen Störungen, sondern auch beispielsweise bei Streik oder schlechten Wetterbedingungen.

 

Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof, erhalten Kunden 25 % des gezahlten Ticketpreises für die einfache Fahrt von der Deutschen Bahn zurück. Ab einer Verspätung von 120 Minuten sind es 50 %. Bei Hin- und Rückfahrtickets wird die Hälfte des gezahlten Preises als Grundlage verwendet.

 

Bei Zeitkarten werden maximal 25 % des Zeitkartenwertes entschädigt, also bei Zeitkarten des Nahverkehrs wären das 1,50 € (2. Klasse). Wer eine Wochen- oder Monatskarte besitzt, kann die Verspätungsfälle erst nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt einreichen. Jedoch werden Beträge von weniger als 4 € nicht ausgezahlt, deshalb müssen Verspätungen gesammelt werden, bis dieser Betrag erreicht wird.

 

Um die Ansprüche geltend machen zu können, muss ein sogenanntes Fahrgastrechte Formular ausgefüllt werden, das man entweder von den Zugbegleitern, bei den Servicestellen der DB oder auf deren Homepage bekommt. Auf diesem Formular sollte bestenfalls die Verspätung von einem der Zugbegleiter oder den Mitarbeitern der DB Servicestellen bestätigt werden.  Das Formular kann dann in allen Servicestellen der DB, in den Verkaufsstellen teilnehmender Eisenbahnunternehmen abgegeben werden oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesendet werden.

 

Spätestens ein Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte, muss die Entschädigung beantragt werden. Zum Formular muss auch die Fahrkarte eingereicht werden.

 

Hier geht’s zum Fahrgastrechte Formular.

 

U-Bahn, Bus und Tram

Die Münchner Verkehrsgesellschaft bietet ihren Fahrgästen eine Garantie als freiwillige Zusatzleistung. Hier gibt es bereits bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten eine Entschädigung. Dabei wird der Wert einer Single-Tageskarte für den Innenraum erstattet. Verpasst man den letzten Anschluss des Tages aufgrund einer Verspätung der MVG, erhält man die Taxikosten bis 25 Euro zurück.

 

Von dieser Garantie jedoch ausgenommen sind angekündigte Maßnahmen wie beispielsweise Baustellen oder Veranstaltungen. Auch bei verstopften Straßen, extremen Wettersituationen, Falschparkern, Unfall, Streik oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen gibt es keine Erstattung. Da es sich um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung oder Rechtsanspruch.

 

Diese MVG Garantie gilt für U-Bahn, Tram und Bus. Verspätungen bei S-Bahn und den Regionalbuslinien (Liniennummern ab 200) sind dabei nicht inbegriffen. Für eine Erstattung muss ein Onlineformular auf der Seite der MVG ausgefüllt werden. Wichtig dabei ist, dies möglichst zeitnah zu tun, denn nach mehr als 10 Tagen wird der Antrag nicht mehr bearbeitet.

 

Hier geht’s zum Formular.

 

Welche Rechte ihr als Fluggast habt, könnt ihr hier nachlesen.

 

Bus Entschädigung erstattung S-Bahn Tram U-Bahn Verspätung Zug
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