Mi., 19.07.2017 , 13:26 Uhr

Achtung, Auslandsreise: Was darf mit und was bleibt beim Münchner Zoll?

Was darf ich aus dem Ausland mitnehmen und was sollte ich lieber nicht in den Koffer packen? Welche Reisefreimengen habe ich und wann muss ich Geldbeträge beim Zoll melden? Bald ist Sommerferienbeginn und um die Anreise und Abreise stressfrei zu gestalten, sollten Sie diese Richtlinien beachten.

 

Nicht mehr lang, dann sind auch Sommerferien in Bayern – sechs Wochen keine Schule, da steht bei dem ein oder anderen auch ein größerer Urlaub an. Ab August beginnt dann auch die Hauptsaison für den Münchner Zoll und das Augenmerk auf die Schmuggler wird größer. Was muss beachtet werden und welche Produkte aus dem Ausland sollten auf keinen Fall in den Koffer gepackt werden?

 

 

Wichtig ist: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Es sollten folgende Dinge beachtet werden:

 

Reisefreimengen

 

Sollte ein Produkt diese Wertgrenze übersteigen, muss es verzoll und versteuert werden.

 

Artenschutz

 

 

Kulturgüterschutz

 

Was sind eigentlich Kulturgüter? Es sind Gegenstände. die für die Archäologie, also die wissenschaftliche Erforschung des Altertums, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft ein wichtiges Gut darstellen. Ob der Gegenstand ein Kulturgut ist, ist schwierig zu erkennen. Zu diesen Güter zählen:

Diese „Kulturgüter“ unterliegen in vielen Ländern strengen Regeln, die die Ausfuhr ins Ausland untersagt. Wichtig also, wer besondere Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen will, sollte sich dringen vor Ort informieren, ob sich das Souvenir, in dem jeweiligen Land um ein Kulturgut handelt oder nicht.

 

Produktpiraterie

 

Produkte, die aussehen wie namenhafte Marken-Artikel aber zu einem Spot-Preis verkauft werden: Verlockend sich eine Tasche, Hose oder Kosmetika mitzubringen. Verboten ist das nicht direkt, doch der Zoll warnt vor schlechter Qualität und giftigen Inhaltsstoffen.

 

Bargeld

 

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