Der Bundesrat winkt die umstrittene Pkw-Maut endgültig durch, indem er darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Für die CSU kann damit ihr Lieblingsprojekt beginnen.
Berlin/München – Der Weg für die Pkw-Maut ist frei: Der Bundesrat hat für das vom Bundestag im März beschlossene Gesetz trotz erheblicher Kritik aus den Ländern grünes Licht gegeben.
Der Antrag des rot-grün regierten Bundeslandes Rheinland-Pfalz auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand bei der Sitzung in der Länderkammer keine Mehrheit.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte stets sein Vorhaben gegen die Kritik. Das eingenommene Geld sichere langfristig den Ausbau der Infrastruktur, sagte er im Bundesrat. Die EU-Kommission fordere seit Jahren, in Deutschland zu einem Systemwechsel von der steuerfinanzierten hin zu einer nutzerfinanzierten Infrastruktur zu kommen. „Es ist ein europäisches Projekt“, sagte der CSU-Politiker.
CSU-Chef Horst Seehofer hat die SPD vor einer Blockade der Pkw-Maut im Bundesrat gewarnt und mit Konsequenzen für die Arbeit der großen Koalition gedroht. «Ich erwarte nichts anderes als Koalitionstreue», sagte der bayerische Ministerpräsident am Donnerstag an Rande einer Landtagssitzung in München. «Es steht so eindeutig im Koalitionsvertrag, dass ich darauf setze, dass Vertragstreue praktiziert wird.» Seehofer fügte hinzu: «In jedem anderen Fall wäre das eine schwere Belastung für die Koalition.»
Bei der endgültigen Abstimmung über die Maut am Freitag in der rot-grün dominierten Länderkammer ist nicht ausgeschlossen, dass eine Mehrheit eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durchsetzt. Das würde das CSU-Wunschprojekt zwar nicht verhindern, wohl aber deutlich verzögern. Die zuständigen Fachausschüsse empfehlen diesen Schritt.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die sogenannte Infrastrukturabgabe 2016 einführen. Autofahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen. Nach Abzug der Systemkosten sollen jährlich 500 Millionen Euro übrig bleiben.
An den Einnahmen und der rechtlichen Zulässigkeit gibt es weiterhin Zweifel. EU-Recht untersagt eine Benachteiligung von Ausländern. Das Gesetzespaket ist den Regierungsplänen zufolge im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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