Das Gericht hat nun bestätig: ab April wird sich der ehemalige Fußball-Profi und aktuelle Zweitliga-Trainer Stefan Effenberg (47) wegen einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss vor Gericht verantworten müssen.
Während des Oktoberfestes 2015 hatte die Polizei Effenberg in Schwabing kontrolliert. Nach einem Atemalkoholtest wurde dem früheren Nationalspieler zusätzlich Blut abgenommen. Das Ergebnis lag laut „Bild“ bei 1,4 Promille. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei Autofahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille. Nachdem Effenberg gegen einen Strafbefehl der Justiz Einspruch eingelegt hatte, steht jetzt der Gerichtstermin nun doch bevor.
Effenberg hatte im bereits September um Entschuldigung für seine Fahrt gebeten. „Ich habe einen riesen Fehler gemacht, da gibt es gar nichts zu diskutieren“, wurde er in damals der „Bild“-Zeitung zitiert. „Es geht hier auch gar nicht darum, dass ich das nach einem Wiesn-Besuch gemacht habe“, erläuterte der 47-Jährige. „Es ist generell eine riesige Dummheit, Auto zu fahren, wenn man etwas getrunken hat. Ich kann dafür nur um Entschuldigung bitten.“
Das Gericht bestätigte am Dienstag nun den Bericht der „Bild“-Zeitung. Am 1. April soll der Coach des SC Paderborn im Münchner Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen.
dpa
Bevor sich Stefan Effenberg nach seinem Wiesn-Besuch betrunken ans Steuer gesetzt hatte, lieferte sich der ehemalige deutsche Fußballspieler noch ein peinliches Interview bei Radio Gong 96,3 und stänkerte gegen den Moderator. Die ganze Geschichte finden Sie hier.