Do., 18.04.2019 , 15:47 Uhr

Erfundener Stripclub: Angeklagter wegen Belästigung, erotischer Fotos und Pornos vom Landgericht München verurteilt

Er erfand einen Stripclub, lockte Frauen mit angeblichen Arbeitsplätzen an und betrog sie um Geld: Am Landgericht München I ist am Mittwoch ein 38-jähriger Mann wegen Betrugs in acht Fällen und einem Fall von sexueller Belästigung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

In München sind ein Mann und eine Frau wegen Betrugs angeklagt, weil sie Frauen als Bardamen für einen angeblichen Stripclub engagiert haben sollen, den es nicht gab. Sie sollen Fotos angefertigt und die Frauen später damit erpresst haben. Der Mann ist außerdem wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt, weil er eine der Frauen zum Sex gezwungen haben soll. Sie trat in dem Fall als Nebenklägerin auf.

 

 

Putzen in Dessous, erotische Fotos und Pornodrehs

 

Sie wollten Geld in einem Stripclub verdienen – und wurden hinters Licht geführt. Denn das Etablissement gab es nie. Arbeiten mussten die Frauen trotzdem. Die Frauen mussten laut Anklage unter anderem leicht bekleidet im Haushalt des Mannes arbeiten und erotische Fotos machen. Außerdem seien Pornos gedreht worden, versprochenes Geld nie gezahlt worden.

 

 

Urteil im Prozess um erfundenen Stripclub

 

Eine der betrogenen Frauen hatte den Mann außerdem beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. In diesem Punkt wurde der Angeklagte nicht verurteilt. Auch den Straftatbestand einer sexuellen Nötigung sah das Gericht nicht als gegeben an. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte den Betrug und auch die sexuellen Handlungen zugegeben. Diese seien aber einvernehmlich geschehen. Den Club habe er im Alleingang erfunden, seine Lebensgefährtin habe bis zuletzt an dessen Echtheit geglaubt.

 

Die mitangeklagte 36-jährige Freundin des verurteilten Mannes wurde freigesprochen. Wie im Prozess deutlich wurde, glaubte sie ebenfalls an die Lüge ihres Partners, dass er einen Nachtclub eröffnen wolle.

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