Do., 27.02.2014 , 12:30 Uhr

Faschingszeit: ADAC warnt vor Alkohl am Steuer

Die Faschingszeit ist in vollem Gang. Zur Narrenzeit guckt der ein oder andere gerne mal zu tief ins Glas.

Der ADAC warnt jedoch davor, sich alkoholisiert hinters Steuer zu setzen.Vor allem Fahranfänger sollten vorsichtig sein. Für sie gilt in der zweijährigen Probezeit nach Erhalt der Fahrerlaubnis ein völliges Alkoholverbot.

Schon ein Glas Wein kann zu viel sein

Bei Fahrauffälligkeit droht schon ab 0,3 Promille der Führerscheinentzug. Dazu kommen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. In der Faschingszeit wird die Polizei verstärkt Kontrollen durchführen. Werden dabei 0,5 Promille Blutalkohol festgestellt, kostet das mindestens 500 Euro Strafe, der Führerschein wird bis zu drei Monaten eingezogen und es sind mindestens vier Punkte fällig. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss steigen Geldstrafe und Punktezahl nochmals und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg.

Versicherungsschutz ist gefährdet

Alkohol am Steuer kann jedoch auch weitere Konsequenzen haben: Der Versicherungsschutz kann gefährdet sein. Wenn ein Unfall nachweislich durch Alkoholkonsum entstanden ist, kommt die so genannte Trunkenheitsklause zum Tragen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann dann vom Verursacher bis zu 5000 Euro zurückfordern. Bei der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf seine Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nicht bezahlen.

 

Radfahren ist keine Alternative

Auch wer nach einer feucht-fröhlichen Faschingsfeier alkoholisiert mit dem Rad fährt, setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Bei einem vom Radfahrer verursachten Unfall reichen wie beim Auto 0,3 Promille aus. Und wer mit 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird, muss in jedem Fall mit einem teuren Verfahren rechnen.

 

rr/ADAC

ADAC Alkohol fasching Führerschein Polizei Strafe Verkehrskontrolle

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 03.12.2025 Warum die Haustür wichtiger ist als Sie denken Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zeigt: Einbrecher nutzen überwiegend leicht erreichbare Fenster und Fenstertüren, doch auch Haustüren (https://oknoplast.de/haustueren/) sind häufige Angriffsziele. Entscheidend ist die Widerstandsdauer. RC2-Türen halten einem Einbruchsversuch mindestens drei Minuten stand, RC3-Türen mindestens fünf Minuten. Das klingt nach wenig Zeit, doch genau diese Minuten machen den Unterschied: Die meisten Gelegenheitstäter geben bereits nach wenigen 02.12.2025 Pferdesport im Aufwind: Moderne Strategien für gesunde, leistungsstarke Turnierpferde Der Pferdesport erlebt in den vergangenen Jahren einen spürbaren Wandel. Turnierplätze, Trainingsanlagen und Reitställe sind nicht mehr nur Orte, an denen sportliche Höchstleistungen erwartet werden, sondern auch Schauplätze eines neuen Verantwortungsbewusstseins. Im Mittelpunkt stehen Sportpferde, die als Hochleistungssportler gelten und entsprechend umsichtig betreut werden. Gesundheit, Wohlbefinden und mentale Ausgeglichenheit sind zu zentralen Messgrößen geworden –