Mo., 11.03.2019 , 11:31 Uhr

Freigabe: 1400 Bodycams für die Bayerische Polizei

Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Pilotprojekts startet der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den flächendeckenden Einsatz von Bodycams bei der bayerischen Polizei. 1.400 Körperkameras werden vor allem für den Streifendienst angeschafft.

 

Um die Einsätze von Polizistinnen und Polizisten in Bayern noch besser dokumentieren zu können und die Beamten besser vor Übergriffen zu schützen, wurde ab November 2016 ein einjähriges Pilotprojekt durchgeführt. Rund 300 Beamtinnen und Beamten in Augsburg, München und Rosenheim haben verschiedene Body-Cam-Modelle getestet.

 

„Aufgrund der deutlich erkennbaren Videoaufzeichnung besteht eine höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen», erklärte Herrmann. «Wir erhoffen uns durch die Nutzung von Bodycams mehr Schutz für unsere Polizistinnen und Polizisten.“

 

 

 

Bayerns Polizisten bekommen Bodycams

 

Die Ergebnisse waren nach Angaben des Innenministeriums positv: Der Einsatz der Körperkameras habe eine spürbar deeskalierende Wirkung gezeigt. Auch hätten sich die Polizisten subjektiv besser geschützt gefühlt.

Eine Projektgruppe unter der Leitung des Polizeipräsidiums München hat daraufhin die bayernweite Einführung vorbereitet. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde das bestmögliche Body-Cam-Modell ausgewählt.

 

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gab am Montag, zusammen mit dem Münchner Polizeipräsidenten Hubertus Andrä den bayernweiten Einsatz von Body-Cams bei der Bayerischen Polizei frei und stellt das ausgewählte Body-Cam-Modell vor. Der uniformierte Streifendienst sowie die Einsatzeinheiten der Polizeipräsidien und der Bayerischen Bereitschaftspolizei werden mit insgesamt 1.400 Body-Cams ausgestattet. Die Kosten liegen bei rund 1,8 Millionen Euro.

 

 

Die Geräte werden in der Regel am Brustbereich der Uniform befestigt. Von der Einführung der Mini-Kameras erhofft sich das Innenministerium mehr Schutz der Polizistinnen und Polizisten vor Übergriffen. Eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) im Mai 2018 lieferte die rechtliche Voraussetzung für die flächendeckende Einführung der Körperkameras.

Besonderheit in Bayern ist, dass die Aufzeichnungen nicht in einer Cloud (Speicher im Internet) gesichert werden, sondern lokal und verschlüsselt auf Servern der jeweiligen Polizeidienststellen. Die Speicherdauer betrage 21 Tage, dann würden die Daten automatisch gelöscht, betonte Herrmann.

 

So dürfen die Bodycams eingesetzt werden

 

Trotz Protesten gegen die Gesetzesänderung wurde sie vom Bayerischen Landtag verabschiedet. Aufzeichnungen dürfen seitdem zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Beamten selbst oder dritter Personen gemacht werden. Werden die Aufzeichnungen nicht für die Strafverfolgung benötigt, müssen sich nach spätestens zwei Monaten gelöscht werden. Das Bild- und Tonmaterial der Bodycams wird laut Bayerischem Innenministerium nur lokal und verschlüsselt auf Servern der Polizeidienststellen gespeichert.

 

 

Die vom Landtag im Mai 2018 verabschiedete Änderung des Polizeiaufgabengesetzes erlaubt auch das sogenannte Pre-Recording bei Bodycams. Das bedeutet, dass die Kameras bereits vor dem Einschalten aufnehmen können. Die Polizei hat sich diese Funktion nach der Probephase ausdrücklich gewünscht. Der Grund: die Bodycams mussten für die Aufnahme extra gestartet werden, sodass der Grund für das Einschalten der Kamera häufig nicht aufgezeichnet wurde.

 

Auch der Einsatz der Bodycams in Wohnungen ist seit Mai 2018 erlaubt. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen, nicht so wie in einem öffentlich zugänglichen Bereich: Es muss eine dringende Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person bestehen, damit Video- und Bildmaterial ausgezeichnet werden darf. Außerdem darf die Pre-Recording-Funktion in privaten Wohnungen nicht eingeschaltet sein.

 

 

Kritik und Befürwortung gibt es beim Einsatz der Körperkameras in Bayern

 

Kritik gegen die Pre-Recording-Funktion war von Seiten einiger Datenschützer laut: Auch der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, kritisierte das Pre-Recoring, weil dadurch auch Unbeteiligte gefilmt werden würden. Zwar gebe es im neuen Polizeiaufgabegesetz klare Vorgaben für den Einsatz von Bodycams, „Allerdings ist diese Vorschrift nicht frei von verfassungsrechtlichen Bedenken.“, so Petri.

 

Auch die Speicherung der Daten auf den Servern des Internetriesens Amazon wurde stark kritisiert. Es bleibe unklar, ob die US-Sicherheitsbehörden auf die Daten zugreifen können, so der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser. Die Bundesregierung sei daher gefordert, die volle Kontrolle über solch sensible Daten sicherzustellen.

 

Problematisch ist nach Ansicht der Kritiker auch die einseitige Kontrolle der Bodycams. Allein die Polizistinnen und Polizisten bestimmen, ab wann aufgezeichnet wird. Außerdem können die Polizisten auch bestimmen, wann die Kameras wieder abgeschaltet werden. Auch die Auswertung des Materials erfolgt durch die Polizei. Deshalb bestehe die Gefahr, dass mit den Körperkameras lediglich die Aggression und Gewalt der Bürger dokumentiert wird. Nicht aber das Fehlverhalten oder Gewalteinwirkung von Polizisten. Damit sei die Bodycam kein objektives Beweismittel mehr.

 

Die Universität Cambridge untersuchte 2,2 Millionen Arbeitsstunden von mehr als 1200 Polizisten 8 britischer und US-amerikanischer Polizeibehörden, die Bodycams mit sich führen. Ergebnisse: Polizisten, die Bodycams trugen, wurden um 15 Prozent öfter angegriffen, als Beamte ohne. Außerdem kam die Studie zu dem Ergebnis, dass die Gewaltanwendung der Polizisten um 73 Prozent zunimmt wenn diese die Bofycam an- und ausschalten konnten. Lief die Kamera dagegen die gesamte Schicht, nahm die Gewaltanwendung um 36 Prozent ab. Gründe für diese Ergebnisse liefert die Studie nicht.

 

Die Landtagsfraktionschefin der bayerischen Grünen Katharina Schulze betonte:

„Bodycams können ein wirksames Mittel sein, um unsere Polizistinnen und Polizisten vor möglicher Gewalt zu schützen und um in schwierigen Situationen für Rechtssicherheit zu sorgen (…) Bei Gefahr in Verzug darf die Bodycam ohnehin eingesetzt und nachträglich genehmigt werden – es spricht also nichts dagegen, bei geplanten Durchsuchungen den Einsatz von Bodycams gleich mit zu beantragen“.

 

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