Ab sofort dürfen die Behörden jetzt auf die Vorlage von Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass verzichten, wenn sie Asylbewerbern einen Führerschein ausstellen. Sogenannte Reiseausweise sollen als Ersatzpapier genügen.
Geduldete Flüchtlinge sollen nach Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Nicht selten ist daher für viele Asylbewerber auch ein Führerschein eine Voraussetzung oder zumindest eine erhebliche Erleichterung bei der Arbeitssuche.
Bisher hatten viele Flüchtlinge das Problem, dass ihnen ohne gültige Papiere wie beispielsweise einen Reisepass oder einen Personalausweis der Führerschein nicht ausgestellt werden konnte.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will diesen Prozess jetzt erleichtern. So sollen zukünftig Reiseausweise als Ersatzpapiere genügen. Reiseausweise sind Papiere, die die deutschen Behörden ausstellen. Viele Asylbewerber haben keine gültigen Papiere aus dem Heimatland. In manchen Regionen Syriens, Eritreas und anderen von Bürgerkriegen zerrütteten Ländern gibt es ohnehin keine funktionierende staatliche Verwaltung mehr, die noch Papiere ausstellen würde.
Die neue Vorschrift ist jedoch für Landratsämter keineswegs verpflichtend. Wenn ein Beamter Zweifel an der Volljährigkeit eines Flüchtlings hat, kann er diesem ohne Weiteres den Erwerb des Führerscheins verbieten.
Mit der Verwirklichung dieses Vorgangs könnten einige Flüchtlinge schneller einen Arbeitsplatz finden und sich damit einhergehend auch bessser in die Gesellschaft integrieren.
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