Fr., 19.08.2016 , 15:37 Uhr

Herrmann: Bayern will Gesetz zur Vollverschleierung

Innenminister Joachim Herrmann will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Vollverschleierung in Bayern auf den Weg bringen. Untersagt werden soll diese im öffentlichen Dienst und in Bildungseinrichtungen. Vom Bund fordert die bayerische Staatsregierung ebenfalls ein solches Gesetz.

 

 

Bayern will noch in diesem Jahr ein Gesetz zum Verbot der Vollverschleierung in Ämtern sowie an Schulen auf den Weg bringen. Dies kündigte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in Nürnberg an. Die volle Verschleierung muslimischer Frauen soll darin für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Landes sowie im Bildungsbereich untersagt werden.

 

 

Eine genauso zügige Umsetzung erwarte sich die Staatsregierung vom Bund, sagte Herrmann. Dieser solle rasch eine Regelung für seine Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes treffen sowie für Gerichte und den Straßenverkehr. „Uns ist wichtig, dass wir nicht nur Forderungen in die Welt setzen, sondern die Menschen sehen, dass das auch umgesetzt wird“, sagte Herrmann.

 

 

Die Unions-Innenminister hatten sich zuvor in einer sogenannten „Berliner Erklärung“ für ein sogenanntes Burka-Verbot in bestimmten Bereichen ausgesprochen. Außerdem fordern sie unter anderem 15 000 zusätzliche Polizisten in Bund und Ländern in den nächsten Jahren, mehr Videoüberwachung, bessere Ausstattung und mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Auch müsse die Vorratsdatenspeicherung ausgeweitet werden. „Nicht-deutsche Hassprediger“ wollen sie ausweisen, Zwangsehen verhindern, Abschiebungen strenger handhaben und Asylbewerberleistungen kürzen.

 

 

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer bezeichnete die Beschlüsse als „Meilenstein für mehr Sicherheit“. „Jetzt kommt es darauf an, das politisch Gewollte zügig umzusetzen“, sagte der CSU-Chef.

 

 

Herrmann sagte, die Vollverschleierung beeinträchtige den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stehe im Widerspruch zur Gleichberechtigung der Frau. „Sie ist ein Integrationshemmnis und daher lehnen wir sie ab.“ Alle Menschen sollten „ihr Gesicht zeigen“. In bestimmten Bereichen sei das „für das Funktionieren unserer Rechtsordnung unverzichtbar“.

 

 

Zugleich räumte Herrmann ein, dass diese Art der Verschleierung an deutschen Gerichten oder Hochschulen „zahlenmäßig bislang keine Rolle“ spiele. Doch sie nehme „sichtbar“ zu und dazu gebe es „Ängste in der Bevölkerung“. Das Verbot solle daher „ein politisches Signal sein, dass wir eine Integration in unsere Gesellschaft erwarten“. Herrmann sagte weiter: „Wir wollen von vornherein ein klares Zeichen setzen, dass es das auch nicht geben wird.“ Verstöße sollten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

 

Herrmann betonte zudem die Einheit der Unions-Parteien: „CDU und CSU gehen mit größtmöglicher Geschlossenheit in den Herbst und ins nächste Jahr hinein.“ Aus bayerischer Sicht sei die Berliner Erklärung ein „großer Erfolg“, denn die Beschlüsse der vergangenen Kabinettsklausur fänden sich darin „weitgehend wieder“. Die CSU fordert schon seit längerem ein Verbot der Verschleierung im Freistaat.

 

 

 

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