Fr., 28.02.2014 , 08:52 Uhr

Hoeneß-Prozess: Ankläger erkennen Selbstanzeige nicht an

Am 10. März, muss sich Bayern-Präsident Uli Hoeneß vor dem Landgericht München wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung rechtfertigen. Die Ankläger wollen es Hoeneß nicht leicht machen und mit harten Bandagen kämpfen, denn sie halten die Selbstanzeige nicht für strafmildernd, dies zumindest will der „FOCUS“ aus der Anklageschrift erfahren haben.

Laut „FOCUS“ halte die Staatsanwaltschaft München II die Selbstanzeige für grundsätzlich unwirksam. Sie könne damit nicht einmal strafmildernd wirken, geschweige denn strafbefreiend. Zudem weise die Selbstanzeige große Lücken auf, da detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen fehlen würden. Das würde bedeuten, dass die Selbstanzeige inhaltlich fehlerhaft ist.

Der „FOCUS“ berichtet weiterhin, dass die Staatsanwaltschaft es ablehne, die Selbstanzeige als strafmildernd zu werten. Ihrer Ansicht nach war die Steuerhinterziehung bereits vor Abfassen der Selbstanzeige durch Recherchen eines Stern-Redakteurs entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Selbstanzeige daher keinen Akt der Reue.
Uli Hoeneß soll zwischen 2003 und 2009 insgesamt 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.
rr/FOCUS

 

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