Mo., 15.05.2017 , 12:25 Uhr

Horrorclown im Westpark - alles nur Phantasie?

Wegen zwei Straftaten wurde am 16. März 2017 ein 20-Jähriger in München verurteilt. Zuerst zündete er im vergangen Jahr im Oktober einen Müllcontainer an und gab dann kurze Zeit später bei einer Poplizeiinspektion an, von einem Horrorclown angegriffen worden zu sein.

 

Ein 20-jähriger Wohnungsloser wurde am 16.03.17 von der zuständigen Richterin des Jugendgerichts München wegen Sachbeschädigung und Vortäuschen einer Straftat zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit, sowie zu vier Tagen Kurzarrest verurteilt.

 

Der junge Mann lebt in einer Unterkunft für Wohnungslose und tritt manchmal als Feuerspucker auf. Angeklagt wurde er, da er am 17.10.16 gegen zehn Uhr abends den Inhalt eines Altpapiercontainers in einem Innenhof der Baaderstraße in München anzündete, wobei ein Schaden von 260 Euro entstand.

 

Der 20-Jährige gestand die Tat bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in München. Er gab zu:  ,,Mich hat meine Freundin verlassen, da hab ich mich volllaufen lassen, ich war das mit der Papiertonne (…) ich bin über den Zaun, bin dahin und habe es angezündet. Die Polizei hat mich dann auf der Toilette an der Tankstelle geschnappt.“

 

Circa zwei Wochen später, am 1.11.16, erzählte er bei einer Vernehmung bei einer Polizeiinspektion, dass er von einem Horrorclown im Westpark angegriffen wurde. Dieser solle ihn mit einem Messer durch das Gesicht geschnitten haben und dann geflüchtet sein.

 

Ein polizeilicher Großeinsatz wurde aufgrund dieser Aussage wegen des Horrorclowns eingeleitet. Viele Streifen wurden zur Unterstützung eingesetzt und suchten nach dem angeblichen Horrorclown. Der Tatort im Westpark wurde auf Spuren untersucht, eine Streife fuhr extra mit dem Angeklagten dorthin, um den Tatort anzuschauen und Beweise sicherzustellen.

 

Später stellte sich heraus, dass sich der Wohnungslose die ganze Geschichte mit dem Horrorclown nur ausgedacht hatte. Er gab bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht zu, dass er sich aus Versehen selbst mit einer Machete eines Freundes verletzt hatte. Er schlug mit dieser gegen einen Baum und darauf stieß die Machete zurück und schlitze ihm das Gesicht auf.

 

Sein blutendes Gesicht, sah ein Busfahrer, der daraufhin die Polizei verständigte. Der 20-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo seine Wunde genäht wurde. Anschließend kam er noch in eine Polizeistation, wo die Tat aufgenommen werden sollte. Dort erfand er dann die Story mit dem Horrorclown.

 

Bei der Verurteilung im März wandte die Jugendrichterin bei dem Angeklagten das Jugendstrafrecht an, da bei dem 20-Jährigen Reifeverzögerungen berücksichtigt wurden.

 

Er wurde einmal zu 20 x 4 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, um ihm das Unrecht der Taten zu zeigen und ihm aber auch einen strukturierten Tagesablauf zu geben. Dazu verhängte die Jugendrichterin ihm einen viertägigen Kurzarrest, um ihn vor allem auch wegen des eingeleiteten Großeinsatzes aufgrund seiner Falschaussagen, zum Nachdenken zu ermutigen.

 

fb/ Amtsgericht München

 

 

 

 

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