Urteil lebenslänglich: Wegen eines Sexualmordes vor 24 Jahren muss ein 46-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Dies entschied das Münchner Schwurgericht.
Der damals 22-jährige Angeklagte hatte eine Rentnerin dem Urteil zufolge im September 1990 aus einem Wirtshaus in der Absicht nach Hause begleitet, mit ihr Sex zu haben – notfalls mit Gewalt. Die 63-Jährige habe den libanesischen Bürgerkriegsflüchtling mit den Worten „Hau ab, du Scheiß-Araber“ abgewiesen, worauf er sie würgte und die Sterbende missbrauchte.
An der Leiche der Frau stellte die Kriminalpolizei damals genetische Spuren des Mörders sicher. Sie hatte ihn im Todeskampf gekratzt, unter ihren Fingernägeln wurden Hautpartikel des Mannes gefunden. Die DNA war damals mangels Vergleichsmaterial nicht verwertbar. Erst bei Ermittlungen gegen den Angeklagten wegen Misshandlung seiner Ehefrau und Söhne wurde bei ihm eine Speichelprobe genommen und routinemäßig mit den Spuren sogenannter Altfälle abgeglichen.
Der inzwischen 46 Jahre alte Angeklagte hatte den Mord zum Prozessauftakt bestritten und weitere Angaben verweigert. Nach sechsmonatiger Beweisaufnahme hatte das Schwurgericht aber keinen Zweifel an seiner Schuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
rr/dpa