Fr., 11.11.2016 , 13:04 Uhr

Mordprozess: Lebensgefährte von Aline K. muss Lebenslang in Haft

In dem Mordprozess um die getötete Aline K. ist jetzt ein Urteil gefallen. Der zuständige Richter des Münchner Landgerichts I verurteilte den 30-jährigen Wachmann Michael P. am Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

 

 

Mit seiner Entscheidung gab das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft in weiten Teilen Recht: Der Angeklagte wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden können. Zuvor hatte die Verteidigung des Angeklagten auf sieben Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Als Argument hatte die Verteidigung angegeben, dass in dem Fall weder Heimtücke noch niedere Beweggründe vorlegen. Der Angeklagte habe Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit gehabt.

 

Die Staatsanwaltschaft sah das jedoch anders: Der 30-Jährige habe seine Lebensgefährtin im Oktober letzten Jahres heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet, nachdem diese sich von ihm trennen wollte. Anschließend habe er sie in einem Kellerschacht abgelegt. Das Gericht hat nun in dem Mordfall bestätigt: „Der Angeklagte hat Aline K. heimtückisch getötet“. Wer eine körperlich klar unterlegene Person über mehrere Minuten mit beiden Händen würgt, der handle mit absolutem Vernichtungswillen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung weiter. Zusätzlich forderte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dem hatte das Gericht jedoch nicht nachgegeben.

 

Zu Beginn der Gerichtsverhandlung hatte Michael P. zugegeben, die 31-Jährige Aline K. erwürgt zu haben, weil sie ein Verhältnis mit ihrem Arbeitskollegen gestand und sich trennen wollte. Ihre Angehörigen hatte er um Verzeihung gebeten: „Mir ist bewusst, dass ich einen Menschen getötet habe und dass ich das nicht mehr gut machen kann.“ Die Leiche von Aline K. wurde nach wochenlanger Suche in einem Schacht im Westen von München gefunden.

 

kp

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