Fr., 19.09.2014 , 09:11 Uhr

München: Krater-Unglück jährt sich zum 20. Mal

Die Bilder sind unvergessen: Vor 20 Jahren stürzte ein Bus in einen Krater, der sich plötzlich in der Straße auftat. Drei Menschen kamen ums Leben. Die Schuldfrage wurde nie geklärt.

 

Vor 20 Jahren tat sich in München die Erde auf: Am 20. September 1994 um kurz vor 19 Uhr stürzte ein voll besetzter Linienbus an einer Münchner U-Bahnbaustelle in ein riesiges Loch, das sich vor ihm auftat. Zwei Fahrgäste und ein Bauarbeiter kamen dabei ums Leben, Dutzende Menschen im Bus und zwei weitere Arbeiter wurden verletzt – einige von ihnen schwer. Die Bilder des Todeskraters sind auch heute noch, 20 Jahre danach, unvergessen.

 

Die Leiche einer 43-jährigen Frau wurde noch in der Nacht nach dem Unglück geborgen. Erst im Mai 1995 gab der Krater die Leichen eines 27-jährigen Volkswirtes und eines 29-jährigen österreichischen Arbeiters frei. Monatelang klaffte das riesige Loch in der Straßendecke, die Bergungsversuche waren wegen ständig nachdringenden Grundwassers lebensgefährlich und kosteten Millionen, umliegende Unternehmen gerieten in wirtschaftliche Bedrängnis.

 

Die Schuldfrage bleibt ungeklärt

 

Die Ursache für das tragische Unglück konnte festgestellt werden: Am Abend des Unglückstages war es in Trudering beim Bau der U-Bahn zum Messegelände in München-Riem unter Tage plötzlich zu einem starken Wasser- und Kieseinbruch gekommen. Dadurch entstand an der Erdoberfläche ein rund 150 Quadratmeter großer und zehn Meter tiefer Krater, in den Teile der Fahrbahn einbrachen. Der Bus stürzte in Sekundenschnelle mit dem Heck in das Loch. Ein Gutachten ergab später, dass nicht erkennbare Sandrisse dazu führten, dass sich der Krater auftat.

 

Die Schuldfrage aber blieb ungeklärt. Die Ermittlungen gegen Unbekannt wegen möglicher Planungsfehler beim Bau der U-Bahn-Linie wurden eingestellt. Und ein Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen drei Bauleiter und zwei Poliere wurde 1999 gegen Zahlung von 32 000 Mark eingestellt. Sie waren angeklagt worden, weil die Bauleiter zur Unglückszeit auf dem Oktoberfest waren und die Poliere die Gefahrenzone angeblich nicht schnell genug hätten sperren lassen.

 

RG / dpa

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