Fr, 15.09.2017 , 11:35 Uhr

NSU-Prozess: Auch Wohlleben lehnt die Richter ab

Nach den Turbulenzen um den Haftbefehl für den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. hat auch der Mitangeklagte Ralf Wohlleben einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt.

 

Das bestätigte seine Verteidigerin Nicole Schneiders am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zu den Gründen für Wohllebens Antrag wollte sie sich nicht äußern. Wohlleben ist als mutmaßlicher Beschaffer der NSU-Mordwaffe vom Typ Ceska angeklagt. Auch für ihn fordert die Anklage 12 Jahre Haft. Er sitzt bereits seit bald sechs Jahren in U-Haft.

 

Damit stehen derzeit zwei Ablehnungsanträge gegen den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München an. Auch André E. lehnt die Richter ab. Er war vergangenen Dienstag zunächst in vorübergehenden Gewahrsam, am Mittwoch schließlich in Untersuchungshaft gekommen. Davor hatte die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer im NSU-Prozess beendet und überraschend 12 Jahre Freiheitsstrafe für E. gefordert.

 

E. war nach Darstellung der Anklage der treueste Helfer des «Nationalsozialistischen Untergrunds». Er soll Fahrzeuge gemietet haben, mit denen die Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu Tatorten fuhren und bei der Tarnung des NSU-Trios geholfen haben. Für Beate Zschäpe hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Sie soll Mittäterin bei der rassistisch motivierten Serie von neun Morden, der Tötung der Polizistin Michèle Kiesewetter und den anderen Straftaten des NSU gewesen sein.

 

Seit mittlerweile über vier Jahren läuft der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und weitere mutmaßliche Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds vor dem Oberlandesgericht München.

 

 

dpa

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