Do, 27.03.2014 , 14:35 Uhr

NSU-Prozess: Aussage von Wohllebens Ex-Freundin

Im NSU-Prozess ist es zu Kontroversen um die Vernehmung der Ex-Freundin des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gekommen. Nachdem die Zeugin Juliane W. (32) wiederholt Erinnerungslücken geltend gemacht hatte, drohte eine Nebenkläger-Anwältin am Donnerstag, ein Ordnungsgeld wegen Aussageverweigerung zu beantragen. Nach rechtlichen Hinweisen des Gerichts verzichtete sie dann aber doch darauf.
Anwälte der Nebenklage konfrontierten Juliane W. mit Protokollen von Observationsteams des Verfassungsschutzes, die damals die Wohnung von Ralf Wohlleben im Visier hatten. Demnach war etwa André Kapke, ein weiterer mutmaßlicher NSU-Unterstützer und Freund Wohllebens, annähernd täglich zu Besuch. Juliane W. nannte aber auch nach den Vorhaltungen keine Details.

Ebensowenig konnte sie sich daran erinnern, warum sie die Wohnungen der späteren mutmaßlichen Neonazi-Terroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe aufsuchte oder eine EC-Karte für Mundlos besorgen wollte. Zudem ließ sie offen, unter welchen Umständen der Verfassungsschutz sie als Informantin anwarb. Mehrere Nebenkläger-Vertreter hatten ihr dazu eigene frühere Aussagen vorgehalten oder aus Ermittlungsvermerken zitiert.

rr/dpa

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