Do., 02.07.2015 , 12:36 Uhr

Poststreik: Wann kommt mein Päckchen und welche Rechte habe ich als Kunde?

Die gelben Fahrräder und Autos gibt es zur Zeit seltener auf den Straßen Münchens zu sehen – die Post streikt. Die Zustellung von Sendungen dauert länger, Pakete kommen nicht an und die Briefkästen bleiben leer. Doch welchen Folgen hat das für die Postkunden und welche Rechte haben Sie?

 

Seit Anfang Juni wird bei der Deutschen Post gestreikt – Pakete und Briefe kommen verpätet beim Empfänger an. Für die Kunden kann dies schwerwiegende Folgen haben, denn Kündigungen, Amtsschreiben oder Bewerbungsunterlagen landen verpätet in den Briefkästen der Empfänger. Doch das Risiko, eines nicht rechtzeitig ankommenden Briefes oder Pakets trägt der Versender, denn ein Streik gilt juristisch als „höhere Gewalt.“

 

Schriftstück muss zu einem bestimmten Termin beim Empfänger ankommen

 

Auf Schreiben von Gerichten oder Behörden müssen Empfänger sofort reagieren, aber auch Vertragskündigungen müssen zu festgelegten Terminen eintreffen. Das Risiko beim Standartbrief trägt der Kunde, auf einen Warnstreik können sich Verbraucher nicht berufen. Denn laut den Allgemeinen Geschäftsbediungen der Deutschen Post gibt es keine Zustellungsfrist.
Absender sollten sich daher erkundigen, wann eine Frist beginnnt und eventuell um eine Verlängerung bitten.

 

Anders ist die Rechtslage beim „Express-Versand“, denn bei diesem wird ein konkretes Laufzeitversprechen abgeben und somit haftet die Deutsche Post für eine verspätet Zusendung.

 

Solange ein Dokument keine Originalunterschrift benötigt kann es per Fax mit Übermittlungsprotokoll versandt werden. Eine Zustellung per E-Mail wird dagegen nicht empfohlen, denn trotz Lese- und Zugangsbestätigung, wird eine Mail vor Gericht nicht als Beweis anerkannt.

 

Hier erfahren Sie, ob ihre Sendung vom Streik betroffen ist.

 

Gelten die Fristen auch bei Bestellungen im Internet?

 

Wer online bestellt, kann die Waren in der Regel innerhalb von 14 Tagen in Ruhe prüfen. Soll die Ware zurückgeschickt werden, muss dies innerhalb des Zeitraums geschehen. Kommt ein Paket aufgrund des Streiks verspätet beim Versandhandel an, hat der Absender die Frist trotzdem eingehalten. Allerdings sollten Kunden den Einlieferungsbeleg aufheben.

 

Haftet die Post für Lebensmittelpakete?

 

Die Deutsche Post hat auch das Haftungsrisiko in ihren AGB`s ausgeschlossen. Der Kunde hat auch bei verderblicher Ware streikbedingt keinen Anspruch auf Entschädigung.

 

Hier erfahren Sie, ob ihre Sendung vom Streik betroffen ist.

 

 

rg

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