Do, 01.12.2016 , 15:20 Uhr

Richter im NSU-Prozess drängt auf Ende der Beweisaufnahme

München – Im NSU-Prozess drückt der Vorsitzende Richter Manfred Götzl aufs Tempo. Er forderte die Prozessbeteiligten am Donnerstag im Oberlandesgericht München auf, „möglichst zügig und schnell“ noch ausstehende Anträge zu stellen.

 

 

Damit sei das „Ende der Beweisaufnahme in Sicht“, sagte Rechtsanwalt Max Behnke, einer der Nebenklage-Anwälte. Götzl kündigte außerdem an, der psychiatrische Sachverständige solle am 20. und 21. Dezember sein Gutachten über die Angeklagte Beate Zschäpe erstatten. Das psychiatrische Gutachten steht üblicherweise am Ende der Beweisaufnahme. In einer Vorabfassung hatte der Sachverständige Zschäpes Schuldfähigkeit festgestellt.

 

Einer der Pflichtverteidiger Zschäpes, Wolfgang Heer, verlangte einen späteren Termin für das Gutachten des Psychiaters, um „externe fachkundige Unterstützung“ für eine Gegenmeinung zu organisieren. Die Verteidiger des mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben kündigten darüber hinaus an, sie würden in den nächsten Tagen noch weitere Beweisanträge stellen.

 

Der NSU-Prozess läuft seit dem 6. Mai 2013. Donnerstag war der 326. Verhandlungstag. Zschäpe ist in dem Verfahren als Mittäterin für die zehn Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Neun dieser Taten waren laut Anklage fremdenfeindlich motiviert.

 

 

dpa

Bayern Beweisaufnahme Gericht München NSU Prozess Zschäpe
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