Mi., 15.10.2014 , 14:17 Uhr

Seehofer begrüßt Entlassung von Neonazi-Richter

Lange Zeit wusste die Justiz von nichts, dafür ging es jetzt ganz schnell: Maik B., Jurist mit Neonazi-Vergangenheit, wird in Bayern keine Richter-Robe mehr tragen. Horst Seehofer ist zufrieden.

München – Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat die Entlassung eines Proberichters mit Neonazi-Vergangenheit als «vernünftig» begrüßt. «Das ist sehr schnell nach Bekanntwerden aufgearbeitet und entschieden worden», lobte Seehofer am Mittwoch im Landtag in München und betonte: «Ich kann jetzt nicht erkennen, dass hier auf Ministeriumsebene irgendwas falsch gelaufen ist.» Es gebe «null Toleranz gegenüber Extremisten im öffentlichen Dienst». «Überall dort, wo das bekannt, wird auch ganz klar durchgegriffen.»

 

 

Der Richter war am Dienstagabend auf eigenen Antrag hin aus dem Justizdienst entlassen worden. Erst in der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass der aus Brandenburg stammende Mann 2013 zum Richter am Amtsgericht Lichtenfels ernannt worden war. Maik B. war in der ostdeutschen Neonazi-Szene als Kopf von «Hassgesang» bekannt, eines rechtsradikalen Musikprojekts. Der brandenburgische Verfassungsschutz beobachtete «Hassgesang» von 2003 bis 2013. Das Amt informierte die bayerischen Kollegen zwar über den Umzug des Mannes nach Bayern, gab aber keinen Hinweis, dass es sich um einen Juristen handelte.

 

 

Radikalenerlass 1991

 

Seehofer warnte einerseits davor, die gesamte Verwaltung unter Generalverdacht zu stellen. «Das haben unsere Leute nicht verdient.» Es handele sich aktuell um einen Einzelfall. Andererseits sei die vom Kabinett beschlossene Überprüfung sinnvoll, ob es vor Einstellungen in besonders sicherheitsrelevanten oder hoheitlichen Bereichen künftig wieder eine genaue Durchleuchtung der Bewerber geben soll. Seehofer betonte aber: «Es wird keinen allgemeinen Radikalenerlass geben. Das will niemand bei uns im Kabinett, und ich auch nicht.»

 
Justizminister Winfried Bausback und Innenminister Joachim Herrmann sollten dies nun «in aller Ruhe» prüfen. «Die sollen so lange prüfen, bis sie dem Kabinett mit Substanz ein Ergebnis vorlegen können.»

 

Der Radikalenerlass war 1991 abgeschafft worden. Knapp 20 Jahre lang waren bundesweit alle Bewerber für den öffentlichen Dienst routinemäßig vom Verfassungsschutz überprüft worden, ob Lehrer oder Postbote. Die Maßnahme richtete sich vor allem gegen Kommunisten.

 

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