Fr., 08.05.2015 , 09:30 Uhr

„Sie promovierter Arsch“ - Vermieter darf Mieter kündigen

Nach zahlreichen Zivilverfahren zwischen Mieter und Vermieter sind nun die Würfel gefallen.  Wegen grober Beleidigung darf der Vermieter seinem Mieter kündigen. Das bestätigte nun ein Gericht.

München – Als ein Ehepaar im Oktober 2008 eine Souterrainwohnung in Hohenbrunn zu einem monatlichen Mietzins von 1490 Euro mietete, sollte freute es sich auf ein bisschen Ruhe abseits des großen Trubels in München. Doch es kam anders. Zwischen dem Ehepaar und ihrem Vermieter wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Zivilverfahren im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis geführt. Beide Parteien erstattet Strafanzeige gegen den jeweils anderen.

 

Doch der Reihe nach: Am 2.5.2014 rief das beklagte Ehepaar zwischen 6.00 Uhr und 6.30 Uhr morgens beim Vermieter an, um diesem mitzuteilen, dass die Wassertemperatur im Bad ihrer Wohnung nur 35 Grad Celsius erreiche statt der erforderlichen 40 Grad. Als die Parteien gegen 9.15 Uhr im Hof des Anwesens zusammentrafen, forderte der Vermieter die Beklagten auf, ihm Zutritt zur Wohnung zu gewähren zur Überprüfung der Wassertemperatur. Dies lehnten die Beklagten ab. Sie wiesen darauf hin, dass dies nicht notwendig sei, da im gesamten Haus das Wasser nicht warm genug sei. Im Rahmen des Wortwechsels beleidigte der Mieter den Vermieter mit den Worten „Sie promovierter Arsch“.

 

Kündigung ist nun wirksam

 

Der Vermieter kündigte am 31.5.2014 das Mietverhältnis fristlos wegen dieser Beleidigung. Die Mieter akzeptierten die fristlose Kündigung nicht. Die Beleidigung sei nicht grundlos erfolgt. Der Vermieter habe den Mieter zuerst geduzt und körperlich angegriffen. Daher sei die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt.

 

Die zuständige Richterin gab dem Vermieter Recht: Die fristlose Kündigung wegen der Beleidigung ist wirksam.

 

Die Vertragsverletzung durch die Beleidigung wiegt, so das Urteil, so schwer, dass dem Vermieter nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis fortzusetzen. Eine Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung. Bloße Unhöflichkeiten, die keinen ehrverletzenden Charakter haben, scheiden als Kündigungsgrund aus. Das Gericht stellt fest, dass die Titulierung mit „Sie promovierter Arsch“ die Ehre verletzt und weit über eine gegebenenfalls noch hinzunehmende Pöbelei oder Unhöflichkeit hinausgeht.

 

Begründung: Vertrauensverhältnis erschüttert

 

Diese grobe Beleidigung sei eine Vertragsverletzung, die so schwer wiege, dass dem Kläger die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden könne. Hierbei hat das Gericht berücksichtigt, dass die Parteien im gleichen Haus wohnen und damit regelmäßige Zusammentreffen unausweichlich sind und dass sich der Mieter nicht entschuldigt hat. Die Mieter haben nicht den Beweis erbracht, dass der Vermieter den Mieter zuvor provoziert hat.

 

 

Das Gericht stellt weiter fest, dass vor der Kündigung keine Abmahnung erfolgen musste. Die massive Beleidigung habe die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien so schwerwiegend erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht hätte wiederhergestellt werden können. Eine Abmahnung sei daher nicht erfolgversprechend gewesen.

 

 

make

Beleidigung Gericht Hohenbrunn Klage Mieter München Prozess vermieter

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 18.12.2025 Zahngold verkaufen in München: So holen Sie das Beste aus alten Kronen und Brücken heraus Viele Menschen haben zu Hause noch kleine Döschen mit alten Kronen, Brücken oder Inlays liegen – entweder vom letzten Zahnarztbesuch oder von den Eltern und Großeltern. Was häufig nicht beachtet wird: dass darin ein beachtlicher Wert stecken kann. Zahngold besteht in der Regel aus hochwertigen Edelmetall-Legierungen und kann – richtig verkauft – einen unerwarteten Geldbetrag 13.08.2025 Münchener Klischees widerlegt: Diese 3 Dinge stimmen einfach nicht! Klischee #1: München ist teuer Unbestritten führt München die Liste der teuren Städte in Deutschland an, vor allem wenn es um Wohnungen in der Altstadt, im Lehel oder in Schwabing geht. Quadratmeterpreise von 20 oder 30 Euro sind dort keine Ausnahme, sondern bittere Realität. Doch wer glaubt, das gesamte Stadtgebiet schwimme in einem Ozean aus 06.08.2025 Die Münchner Altstadt – was gibt es zu sehen? Marienplatz in München Der zentrale Stadtplatz wurde in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts unter der Herrschaft des bayerischen Herzogs Heinrich des Löwen angelegt. Seinen Namen verdankt der historische Platz der Heiligen Jungfrau Maria – er wurde ihr jedoch erst 1807 verliehen, in der Hoffnung, dass die Schutzpatronin München vor einer Cholera-Epidemie bewahren würde. Seit