Di, 06.06.2017 , 10:56 Uhr

Trickbetrug durch falsche Polizeibeamte

Am Sonntag, den 04.06.2017, kam es gleich zu zwei Fällen des versuchten Trickbetrugs durch falsche Polizeibeamte. Die Masche der vermeintlichen Polizisten ist hierbei oft sehr ähnlich.

 

Am vergangenen Sonntagabend kam es in Oberföhring und in Denning zu zwei Fällen des versuchten Trickbetrugs durch falsche Polizeibeamte.

 

Gegen 21.00 Uhr erhielt eine 80-jährige Frau in Oberföhring einen Anruf eines ihr unbekannten Mannes, der sich als Kriminalpolizist der Münchner Polizei ausgab. Dieser berichtete der Dame von drei festgenommenen Einbrechern, die angeblich eine Liste mit den Daten der Frau bei sich trugen. Daraufhin wies der Anrufer die 80-jährige an aus dem Fenster zu sehen, um festzustellen ob ihr etwas Verdächtiges auffallen würde. Erst als die Frau angab keinerlei Wertgegenstände zu besitzen, wurde das Telefonat beendet und es kam zu keinen weiteren Anrufen oder Forderungen.

 

Ein weiterer Fall des versuchten Trickbetrugs ereignete sich noch am selben Tag gegen 22.00 in Denning. Dort bekam eine 62-jährige Dame einen Anruf eines Mannes, der sich ihr gegenüber als Oberhauptkommissar Schulz vom BKA ausgab. Während des Telefonates erschien im Display des Festnetztelefones die Telefonnummer 110. Der Frau wurde mitgeteilt, dass durch verdeckte Ermittlungen zwei Verdächtigte festgenommen worden seien, bei denen ein Zettel mit den Personalien der Geschädigten gefunden worden war. Anschließend folgten Fragen zu denkbaren Wertsachen der Frau. Als diese angab keinerlei erstrebenswertes Eigentum besäße, wurde das Gespräch seitens des Anrufers beendet.

 

Beide Vorfälle konnten durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Bogenhausen zur Anzeige gebracht werden.

 

Hinweis der Polizei: Die Anzeige der Notrufnummer der Polizei ist mittels einer technischen Manipulation möglich, welche die angezeigte Nummer des Anrufers verändert. Der Trick falscher Polizei- oder Kriminalbeamten über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft zu informieren ist äußerst geläufig. Zudem behaupten die Verbrecher, dass sie deshalb die Wohnung auf mögliche Schmuck- und Geldbestände kontrollieren müssten.

 

Vergewissern Sie sich bitte durch einen Rückruf der Notrufnummer 110 oder bei einer Polizeidienststelle, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Zudem wird dringend angeraten keine unbekannten Personen in ihre Wohnung zu lassen, die sich nicht eindeutig ausweisen können.

 

ak

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