Mi., 31.01.2018 , 09:48 Uhr

Verstoß gegen Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Acht Gehstöcke mit Elfenbeinbesatz und dem Teil eines Stockdegens haben Zöllner am Flughafen München bei einem Reisenden im Gepäck festgestellt.

 

Vergangene Woche haben Beamte des Hauptzollamts München das Gepäck eines 70- jährigen Mannes kontrolliert, der aus den Vereinigten Staaten einreiste und den „Grünen Ausgang“ für anmeldefreie Waren passierte.

 

Dabei stellten die Zöllner acht Gehstöcke mit Elfenbeinbesatz und den Teil eines Stockdegens fest. Der Münchner verstößt damit gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, da der Handel mit Elfenbein international verboten ist.

 

„Da der Mann keinerlei Dokumente vorlegen konnte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet“, so Thomas Meister, Sprecher des Hauptzollamts München. Das Zollfahnungsamt München hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

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