Mo, 04.08.2014 , 12:50 Uhr

Dank Ecclestone: Freistaat Bayern freut sich auf Geldsegen

Für die Richter an den deutschen Gerichten ist die Einstellung von Prozessen gegen eine Geldauflage ganz alltäglich. Nach der Strafprozessordnung ist dies aber nur bei einer geringen Schuld möglich. Dem Freistaat winkt ein Geldsegen.

 

München – Das Einstellen von Prozessen ist für die Richter etwas ganz alltägliches. Doch nach StPO ist dies nur bei geringerr Schuld möglich. Daher kommt der entsprechende Paragraf 153 a vor allem dann zum Zug, wenn die Vorwürfe der Anklage nicht schwer wiegen oder sich im Prozess nicht klar beweisen lassen.

 

Besonders kleinere Verkehrsdelikte enden häufig mit der Einstellung gegen eine Geldauflage. Mit einem Deal, also einer Absprache über das Strafmaß, hat die Einstellung aber nichts zu tun.

 

Ecclestone zahlt 100 Millionen Euro

 

In den vergangenen Jahren wurden mehrere große Wirtschaftsprozesse gegen Top-Manager gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Auch der Bestechungsprozess gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone könnte nun auf diese Weise enden.

 

Für Ecclestone hätte das einen großen Vorteil: Er wäre damit nicht vorbestraft und darf sich offiziell unschuldig nennen. Auch eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich, da Verteidiger und Staatsanwaltschaft der Einstellung zustimmen müssen.

 

Allerdings müsste Ecclestone einen Haufen Geld auf den Tisch legen: Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ soll er die Rekordsumme von 100 Millionen Dollar zahlen. Dass die Summe so hoch ist, liegt daran, dass Ecclestone so reich ist:

 

Staatskasse wird gefüllt

 

Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Geldauflage nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten. Ist er Milliardär – wie Ecclestone – fällt sie darum höher aus als bei einem Busfahrer oder einer Verkäuferin mit Normalverdienst.

 

Sollte der Bestechungsprozess gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden, könnte nach Angaben aus Justizkreisen ein Großteil der Summe an die bayerische Staatskasse fließen. Nach der Strafprozessordnung geht das Geld bei der Einstellung von Prozessen an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung.
Der Prozess wird am morgigen Dienstag fortgesetzt.

 

Vor Gericht konnte der Vorwurf gegen Ecclestone an den bislang 20 Verhandlungstagen aber nicht klar belegt werden: Mehrere Zeugen hatten Zweifel an der Glaubwürdigkeit Gribkowskys genährt. Zudem war nach Einschätzung der Richter für Ecclestone womöglich nicht erkennbar, dass die BayernLB eine staatliche Bank war und Gribkowsky somit ein Amtsträger, deren Bestechung nach dem Strafgesetz besonders hart bestraft wird.

 

Prozesstage bleiben bestehen

 

Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen hatten die Ecclestones Anwälte am vergangenen Dienstag die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie boten an, dass Ecclestone 25 Millionen Euro an die BayernLB als Ausgleich zahlen könnte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sich grundsätzlich mit einem solchen Angebot anfreunden zu können.

 

Wenige Tage danach hatte das Gericht dann mitgeteilt, dass die für diese Woche vorgesehenen Zeugen wieder abgeladen wurden. Die beiden geplanten Prozesstage am Dienstag und Mittwoch blieben aber bestehen. Daher wird damit gerechnet, dass dann über die Einstellung des Verfahrens informiert wird.

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