Mo., 14.11.2016 , 10:57 Uhr

Zeugenvernehmungen: Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling geht weiter

Nach dem Geständnis des Fahrdienstleiter am vergangenen Donnerstag, werden heute mehrere Beschäftigte der Bahn vernommen sowie ein Mitarbeiter der Firma, dessen Fantasy-Spiel der Fahrdienstleiter während der Zugfahrt auf seinem Handy spielte.

 

Update:

 

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten haben seit Montag Bahnmitarbeiter das Sagen. Bei der Vernehmung des Fahrdienstleiters im benachbarten Bruckmühl stellte sich am zweiten Verhandlungstag heraus, dass dem angeklagten Fahrdienstleiter von Bad Aibling schon sehr bald nach dem Zusammenstoß der beiden Züge das Ausmaß der Katastrophe bewusst war. So habe der 40-Jährige seinem Kollegen kurz nach 7.00 Uhr am Telefon gesagt: „Die Kacke ist jetzt richtig am Dampfen.“

 

Mit der Vernehmung von mehreren Zeugen geht der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling weiter. Zunächst sagen am Montag überwiegend Beschäftigte der Bahn vor dem Landgericht Traunstein aus. Spannend dürfte danach die Befragung eines Mitarbeiters jener Firma sein, von der das Fantasy-Spiel „Dungeon Hunter 5“ stammt. Der angeklagte Fahrdienstleiter hatte das Spiel verbotenerweise bis unmittelbar vor dem Zusammenstoß der beiden Nahverkehrszüge gespielt. Dabei geht es um das Töten von Dämonen.

 

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn am Donnerstag gestanden, sein Smartphone im Dienst dafür genutzt zu haben, obwohl die Dienstvorschriften der Deutschen Bahn dies untersagen. Außerdem räumte er ein, ein Sondersignal gegeben zu haben, das er nicht hätte setzen dürfen. Dadurch wurden beide Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt. Ein Polizist sagte aus, dass der 40-Jährige regelmäßig bei der Arbeit auf seinem Smartphone spielte.

 

Der Fahrdienstleiter muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Beim Zusammenstoß der Züge waren am 9. Februar zwölf Menschen ums Leben gekommen und 89 teils lebensgefährlich verletzt worden. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre.

 

Das geschah:

 

 

Hier lesen Sie weitere Artikel zum Zugunglück in Bad Aibling:

 

https://www.muenchen.tv/prozess-um-zugunglueck-von-bad-aibling-fahrdienstleiter-vor-gericht-196579/

 

https://www.muenchen.tv/staatsanwalt-erhebt-anklage-gegen-fahrdienstleiter-von-bad-aibling-178770/

 

https://www.muenchen.tv/minister-schildert-zwei-fehler-des-fahrdienstleiters-von-bad-aibling-160029/

 

https://www.muenchen.tv/helfer-von-bad-aibling-gewuerdigt-verneige-mich-vor-ihnen-156592/

 

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