Weil er trotz Notrufs einem Jugendlichen keine Hilfe geschickt hatte, muss sich am Donnerstag ein Polizist vor dem Amtsgericht in Augsburg verantworten.
Dem 53 Jahre alten Beamten wird vorsätzliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Da er Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro eingelegt hat, wird der Fall nun in einem Prozess verhandelt.
Nach den Ermittlungen hatte ein Jugendlicher im März 2016 die Notrufnummer 110 gewählt. Auf einem Skaterplatz im Augsburger Vorort Stadtbergen war er zusammen mit einem Freund in eine Auseinandersetzung mit anderen jungen Leuten verwickelt. Der Angeklagte nahm in der Einsatzzentrale des Augsburger Polizeipräsidiums den Anruf entgegen, schickte dem Jugendlichen trotz dessen Hilferufs aber keine Streife. Letztlich wurde der Anrufer von mehreren Tätern verprügelt und erlitt zahlreiche Hämatome und Prellungen.
Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei sind solche Verfahren gegen Beamte in Einsatzzentralen sehr selten. Dennoch gab es vereinzelt bereits ähnliche Fälle. So muste beispielsweise 2005 in Berlin ein Beamter 500 Euro zahlen, dafür wurde sein Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der Mann hatte Dienst in der Notrufzentrale, als ihm gemeldet wurde, dass vor einer Diskothek jemand zusammengeschlagen worden sei. Der Berliner Polizist ignorierte den ersten Notruf und schickte erst Hilfe, als ein Freund des Opfers nach wenigen Minuten erneut die 110 wählte.
bn/dpa