Anfang Oktober wurde ein 21-jähriger nicht vorbestrafter Ismaninger wegen des Handels mit Drogen mit zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Nachdem der verurteilte Student 2013 sein Abitur absolvierte, reiste er dreimal nach Kambodscha – die Reisen finanzierte er über Rauschgiftgeschäfte. Er verschaffte sich die Drogen über das Dark Net auf Schwarzmarktbörsen für Drogen. Ab Mitte September kaufte er bei nicht näher bekannten Personen 370 Ecstasy-Tabletten für mindestens 1100 Euro, 1200 Gramm Marihuana für insgesamt circa 3300 Euro und 50 Gramm Haschisch für circa 170 Euro. Der Verurteilte gab an im Internet mit sogenannten „Bit-Coins“ gehandelt zu haben, eine Internetwährung, die auf illegalen Drogenbörsen öfters verwendet wird.
Bereits Ende Dezember 2014 und Mitte Januar 2015 wurden vom Zoll jeweils 200 Gramm Marihuana sichergestellt, die sich in Paketen aus Niederlande befanden, die an den Studenten adressiert waren. Ein Drogenhund hat den Inhalt erschnüffelt. Daraufhin wurde ein Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung erwirkt. Einige Tage später wurde die Wohnung von der Polizei durchsucht, dabei konnten dort 116 Ecstasy-Tabletten beschlagnahmt werden. Der Verurteilte wollte durch den Verkauf des überwiegenden Teils der Drogen Gewinn machen und sich eine ständige Einnahmequelle verschaffen. Der Marktwert aller Drogen insgesamt betrug circa 20.000 Euro.
Der junge Mann wurde schließlich am 10.Juni 2015 am Flughafen auf dem Weg nach Kambodscha festgenommen und befand sich daraufhin mehrere Monate in Untersuchungshaft. Er wurde aus der Untersuchungshaft dann entlassen, damit er seinem Studium nachgehen kann.
Das zuständige Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die Haftzeit und das Urteil ausreichen, um ihn künftig von Straftaten abzuhalten. Er hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Viele der Taten hätten ihm gar nicht nachgewiesen werden können. Das Gericht ordnete eine Bewährungszeit von 3 Jahren an. In dieser Zeit muss er ständig nachweisen, dass er einer Ausbildung oder einer Arbeit nachgeht. Er darf keine Drogen konsumieren und muss sich regelmäßig auf Anordnung des Gerichts unangekündigten Tests zum Beweis seiner Drogenabstinenz unterziehen. Zudem muss er eine ambulante Drogentherapie machen.
Amtsgericht Müchen/ad