Mo, 28.08.2017 , 10:01 Uhr

Ein Jahr nach Münchner Amoklauf kommt Waffenhändler vor Gericht

Vor einem Jahr erschoss ein 18-Jähriger neun Menschen vor dem Münchner Olympia-Einkaufszentrum. Nun beginnt die juristische Aufarbeitung: Der mutmaßliche Waffenverkäufer steht vor Gericht.

 

Gut ein Jahr nach dem Amoklauf in München mit neun Todesopfern muss sich ab Montag der mutmaßliche Verkäufer der Tatwaffe vor dem Landgericht München I verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-jährigen Philipp K. unter anderem fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandel vor.

 

Am 22. Juli 2016 hatte der 18-jährige David S. am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen erschossen und fünf weitere verletzt, ehe er sich selbst tötete. Seine Opfer waren fast durchweg junge Leute mit Migrationshintergrund.

 

Waffenübergabe fand angeblich in Marburg statt

 

Die Pistole Glock 17 und mindestens 450 Schuss Munition hatte der psychisch kranke Schüler über das sogenannte Darknet besorgt, einen verschlüsselten Teil des Internets. Über diese Plattform sollen S. und K. zwei Treffen zur Übergabe von Waffe und Munition in Marburg vereinbart haben. Eine entscheidende Frage in dem Verfahren wird sein, ob K. dabei etwas über die Pläne von S. erfuhr.

 

Anders Breivik: Vorbild für Amoklauf am OEZ

 

David S. hegte Sympathien für nationalsozialistische Ideen und den rechtsextremen norwegischen Massenmörder Anders Breivik. Er wählte für seinen Amoklauf den fünften Jahrestag von dessen Tat. Philipp K. wiederum soll in Chats gegen Ausländer gehetzt und mit «Heil Hitler» gegrüßt haben. Beiden scheint eine rechte Gesinnung gemein gewesen zu sein.

 

Zu dem Prozess sind 15 Angehörige von Opfern und Verletzte von damals als Nebenkläger zugelassen. Für das Verfahren sind zunächst bis zum 19. September zehn Verhandlungstage angesetzt.

 

Philipp K. als Waffenhändler polizeibekannt

 

Philipp K. war im August 2016 in Marburg festgenommen worden. Die Ermittler waren ihm im Zusammenhang mit anderen Waffengeschäften auf die Spur gekommen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm neben dem Verkauf der Waffe an David S. weitere Verstöße gegen das Waffengesetz sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last. Er soll auch mit einem großkalibrigen Gewehr gehandelt haben, das als Kriegswaffe gilt.

mhz/dpa

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