Da staunten die Zöllner nicht schlecht, als sie bei einer Kofferkontrolle am Dienstag, 25. April, eines aus der Ukraine einreisenden Deutschen ein komplettes Wolfsfell mit Schädel entdeckten.
„Wölfe sind vom Aussterben bedrohte Tiere und deswegen im Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie in der EU-Artenschutzverordnung gelistet und dürfen nur mit den erforderlichen Dokumenten eingeführt werden.“, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München. „Solche Vergehen werden erfahrungsgemäß stark geahndet. Es kann zu einer vierstelligen Geldstrafe kommen, eine Haftstrafe ist auch nicht ausgeschlossen.“
Da der Mann die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen konnte, wurde das Ganzpräparat beschlagnahmt, eingezogen und ein Strafverfahren gegen den 34-Jährigen eingeleitet.