So bekommt Geldwäsche eine vollkommen neue Bedeutung: Ein chinesischer Reisender versuchte 232.000 Euro nach China zu schmuggeln – in einer Waschmittelverpackung. Nun muss er mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Bei einer Zollkontrolle am Münchner Flughafen entdeckten die Fahnder am Montag große Mengen Bargeld im Gepäck eines chinesischen Reisenden. Im Koffer des Mannes befand sich eine angeschnittene Waschmittelverpackung, die den Zöllnern verdächtig vorkam. Deshalb sahen sie genauer hin. Und tatsächlich befanden sich darin mehrere Bündel mit 500-Euro-Scheinen. Der 37-jährige Kaufmann verweigerte die Auskunft über den Ursprung des Geldes.
Insgesamt 232.000 Euro wollte der Reisende wohl unter dem Radar der Beamten nach China einführen. Doch ab 10.000 Euro müssen Barmittel beim Überschreiten der Außengrenzen der Europäischen Union angemeldet werden. Bleibt eine Anmeldung aus, kann das teuer werden. Denn wie die Sprecherin des Hauptzollamts München, Marie Müller, erklärt, kann ein solches Vergehen mit einer „Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.“
Sinn und Zweck der strengen Regelungen zur Ein- und Ausfuhr von Barmitteln ist die Bekämpfung illegaler Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg. Diese haben nämlich oft mit Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu tun. Wichtig ist dem Zoll die Unterscheidung zwischen Anmeldung und Genehmigung. Letztere benötigten Reisende nämlich nicht. Die Anmeldung ist im Übrigen kostenfrei.
Immer wieder erreichen uns Berichte von kuriosen Funden der bayrischen Zollämter. Mal sind es große Mengen Marihuana, die die Beamten sicherstellen, mal sind es Kisten voller Dopingmittel. Der Rosenheimer Zoll hatte erst kürzlich mit lebenden Schildkröten im Gepäck eines Türkei-Urlaubers zu tun.