Die Stadt München muss wegen der Sprengung der Schwabinger Fliegerbombe im Jahr 2012 keinen Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht München I heute entschieden.
„Die Klage ist abgewiesen“, sagte ein Sprecher. Eine Versicherung hatte mehr als 400.000 Euro von der Stadt verlangt, die sie an ihre Kunden – eine Boutique und ein Tonstudio – ausgezahlt hatte. Die zuständige Kammer war nach Angaben des Gerichtssprechers allerdings nicht der richtige Antragsgegner. Für den Kampfmittelräumdienst sei der Freistaat Bayern zuständig.
Die Schwabinger Fliegerbombe war im August 2012 bei Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Kultkneipe Schwabinger 7 gefunden worden. Rund 2.500 Anwohner mussten damals bei Bekannten oder in Notunterkünften übernachten. Weil der Blindgänger nicht wie geplant entschärft werden konnte, wurde er von Spezialisten kontrolliert gesprengt. Durch die Explosion, die in der ganzen Stadt zu hören war, wurden einige umstehende Häuser beschädigt.
dpa