Di., 10.01.2017 , 17:04 Uhr

Polizei Bayern: Keine Datenbank zu Sexualstraftaten von Rechtsextremen

Am Fundort der neunjährigen Peggy entdecken Ermittler die DNA-Spur des mutmaßlichen NSU-Terroristen Böhnhardt. Die Daten der Polizei aber, das zeigt ein Schreiben des Innenministeriums, taugen nicht, um Verbindungen zwischen Neonazis und Kindesmissbrauch zu klären.

 

 

Die Polizei in Bayern hat keine Datenbank, die Sexualdelikte und rechtsextreme Straftaten koppeln könnte. „Für den polizeilichen Bereich werden derartige Parameter (rechtsextrem und Sexualdelikt) in keiner landesweiten Datenbank gespeichert“, heißt es in einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion. Die Grünen hatten im Zusammenhang mit der DNA-Spur des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt am Fundort der getöteten Peggy mehrere Detailfragen gestellt. Die Staatsregierung kann aber ihrer Antwort zufolge keine Aussagen zu Verbindungen zwischen Rechtsextremen und Kindesmissbrauch treffen.

 

 

„Eine alternative manuelle Recherche des relevanten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes würde sich als äußerst zeitaufwendig darstellen“, schreibt Staatssekretär Gerhard Eck (CSU) in diesem Papier. „Aus diesem Grund wurde darauf verzichtet.“

 

Die Grünen im Landtag hatten von der Staatsregierung detaillierte Auskunft über die DNA-Spuren des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt am Fundort der getöteten Peggy verlangt. In einer schriftlichen Anfrage forderte die innenpolitische Sprecherin Katharina Schulze Auskunft im Blick auf kinderpornografische Inhalte auf dem Computer des mutmaßlichen NSU-Trios. Zudem mahnte sie darin von der Staatsregierung Erkenntnisse über Straftaten von Rechtsextremen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern an.

 

 

„Es verwundert mich doch sehr, dass die CSU-Regierung keine validen Angaben zu den Verbindungen der rechtsextremen Szene im Bereich der organisierten Kriminalität, Kinderpornografie und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegenüber Kinder geben kann“, sagte Schulze nun über die Antwort. „Dass es dort Verbindungen gibt, ist ja eigentlich hinlänglich bekannt.

 

 

In der Antwort des Innenministeriums steht, dass die Ermittler zwar bestimmte Inhalte von Datenbanken miteinander abgeglichen hätten. Die Ergebnisse seien aber weder valide – also gesichert – noch vollständig gewesen. Die Alternative wäre die händische Recherche gewesen, gegen die sich die Ermittler entschieden hätten.

 

 

Schulze hatte auch Fragen zu Details gestellt, zum Beispiel zu einer Hütte, die nahe dem Fundort von Peggys Leiche liege und Neonazis gehöre. Die Antwort verweist hier auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die noch keine abschließende Auskunft möglich machten.

 

 

Die Frage nach personellen Überschneidungen der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen im Fall Peggy und zu den Morden und Taten des NSU hingegen beantwortete das Innenministerium. Ein Leitungsbeamter, vier Sachbearbeiter und drei Fallanalytiker hätten sowohl in der Soko Peggy als auch in der Soko Bosporus gearbeitet. Diese Überschneidung sei größer als bisher bekannt, sagte Schulze.

 

 

Im Oktober vergangenen Jahres hatten Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass am Fundort der sterblichen Überreste von Peggy DNA-Spuren des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt gefunden wurden. Die neunjährige Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg war im Mai 2001 verschwunden, im Juli 2016 fand ein Pilzsammler in Thüringen Teile des Skeletts des Mädchens.

 

dpa

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