Di., 02.08.2016 , 09:41 Uhr

Polizeikugeln in Bayern - Zwei Tote und zwei Verletzte im Juli

Der Attentäter von Würzburg starb nach seiner Axt-Attacke durch Polizeischüsse. Auf den Amokläufer von München feuerte die Polizei eine Kugel ab – die aber nicht traf. Allein im Juli gab es in Bayern zwei Tote und zwei Verletzte durch Polizeikugeln, ein trauriger Rekord.

 

 

Die jüngsten Bluttaten und Einsätze lenken den Blick auch auf den Einsatz der Dienstwaffen bei den Beamten.

Als vor zwei Wochen ein 17-jähriger Flüchtling in einem Regionalzug mit Axt und Messer auf eine Touristenfamilie aus Hongkong und auch außerhalb des Zuges auf eine Passantin losging, sahen die Beamten schließlich keine andere Chance als den Griff zur Waffe. Eine Polizeikugel tötete den Angreifer.

Fünf Tage zuvor erschossen Polizisten im oberbayerischen Erharting einen Pflegeheimbewohner, der einen Beamten mit einem Messer verletzt hatte. Der seelisch kranke 62-Jährige sollte in die Psychiatrie gebracht werden. Weil er durch Aggressivität auffiel, war die Polizei geholt worden. Trauriger Rekord: Zwei Tote durch Polizeikugeln binnen weniger Tage.

Zwei weitere Menschen wurden im Juli in Bayern durch Polizeischüsse verletzt. Drei Tage nach der Axt-Attacke von Würzburg schoss ein Polizist im mittelfränkischen Heßdorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt) einen 49-Jährigen an, der sich in seiner Wohnung verschanzt hatte und mit einer Sichel auf die Beamten losging. Am 10. Juli schossen Polizisten einen 36-Jährigen in Ingolstadt ins Bein, als er mit einem Hammer auf sie los ging. Dabei wurden auch vier Polizisten verletzt.

Rein rechnerisch kommt es in Deutschland etwa alle zehn Tage zu Ernstfällen, in denen Beamte ihre Dienstwaffe einsetzen. Wenn Warnschüsse nicht helfen, versuchen sie, Angreifer mit dem Schuss außer Gefecht zu setzen. Dann gibt es Verletzte – und manchmal auch auch Tote. Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) ermittelt dann standardmäßig.

Die LKA-Beamten müssen prüfen, ob ihre Kollegen die Schusswaffe rechtmäßig eingesetzt haben, ob also der Gebrauch angesichts einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen unvermeidbar war. 2014 gab es laut LKA in ganz Bayern elf dieser Fälle mit zwei Toten. Schon das schien eine Spitze. Im vergangenen Jahr waren es zwei Fälle mit einem Toten, in diesem Jahr bereits sechs Fälle mit zwei Toten. Die Schüsse nehmen auch die Beamten mit – viele brauchen danach eine Auszeit und psychologische Hilfe.

Heftig umstritten war der Fall des vermutlich psychisch kranken Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg. Polizisten hatten 2009 insgesamt 16 Schüsse auf den 24 Jahre alten Musikstudenten abgefeuert, er wurde von 12 Kugeln getroffen.

Juristisch gilt: Polizisten dürfen nur in Extremsituationen schießen. Gründe sind Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Schießen ist aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders vereitelbar erscheinen. Immer muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

 

dpa/lby

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