Fr., 16.06.2017 , 14:43 Uhr

Urteil: Musik ist kein Lärm - Kinder dürfen weiter musizieren

Vier Kinder, die in ihrem Münchner Zuhause regelmäßig Schlagzeug, Saxofon und Tenorhorn spielen, dürfen das auch weiterhin tun – selbst wenn dabei mal die eine oder andere Ruhepause übersehen wird. Das hat das Münchner Amtsgericht entschieden und damit die Klage eines benachbarten Ehepaares abgewiesen.

 

Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hatten sich die Eheleute von den Tönen der Nachwuchsmusiker aus dem ebenfalls freistehenden Nachbarhaus wesentlich beeinträchtig gefühlt. Die Klänge würden teils 70 Dezibel überschreiten und Ruhezeiten würden nicht eingehalten, so die Kläger.

 

Nachdem der Richter die Lärmprotokolle überprüft hatte und selbst vor Ort den Tönen lauschte, kam er laut Mitteilung zu dem Schluss, dass der Geräuschpegel nicht den «Grad der Unzumutbarkeit erreiche» und es nur wenige Ausreißer bei der Einhaltung der Ruhezeiten gegeben habe.

 

Da laut Urteilsbegründung außerdem von minderjährigen Kindern die Regeleinhaltung nicht ohne weiteres verlangt werden kann und die Entwicklung der Minderjährigen unter besonderem Schutz stehe, sei dem Musizieren der Kinder Vorrang einzuräumen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

dpa

Amtsgericht Amtsgericht München Gericht Kinder Klage Lärm Musik musizieren Ruhestörung saxophon schlagzeug tenorhorn Urteil

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 04.02.2026 Alles zur Kommunalwahl auf münchen.tv Die Kommunalwahl in München am 8. März 2026 entscheidet darüber, wer künftig im Rathaus und in den Bezirksausschüssen die Richtung für unsere Stadt vorgibt. Auf unserer Seite zur Wahl finden Sie einen interaktiven München‑O‑Mat, mit dem Sie Ihre eigenen Positionen mit den Programmen der antretenden Parteien und Wählergruppen vergleichen können – einfach Thesen beantworten, Parteien 29.01.2026 Aus Bayern in die Schweiz: Was vor dem Umzug unbedingt zu beachten ist Die Schweiz zieht seit Jahren viele Menschen aus Bayern an. Nähe zur Heimat, attraktive Arbeitsbedingungen und eine hohe Lebensqualität machen den Schritt über die Grenze besonders für Fachkräfte interessant. Gleichzeitig wird der Umzug häufig unterschätzt, denn rechtliche Vorgaben, Fristen und organisatorische Details unterscheiden sich deutlich von denen in Deutschland. Wer unvorbereitet startet, riskiert unnötige Verzögerungen