Di, 09.05.2017 , 16:15 Uhr

Zollkontrolle: Steuerhinterziehung in fünf Münchner Shisha-Bars

Zollbeamten stellten in den letzten Tagen 56 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher. In fünf Bars in München kam es zu Verstöße gegen Steuervorschriften von Shisha-Tabak.

 

Bei einer steuerrechtlichen Kontrolle des Hauptzollamtes Rosenheim kam es in fünf Münchner Shisha-Bars jeweils zu einer Anzeige. Sie führten Tabakwaren, die den Steuervorschriften nicht entsprachen.

 

Genau wie normaler Rauchtabak einer Tabaksteuer unterliegt, so gilt dies auch für den Wasserpefeifentabak. Um nach zu weisen, dass ein Shishatabak versteuert wurde, muss er an seiner Verpackung  in Deutschland mit einem als Siegel angebrachte Steuerbanderole versehen sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

„Anhand dieses Steuerzeichens können wir schnell erkennen, ob Tabak versteuert wurde oder nicht.“, so Andreas Rudolph, der Pressesprecher des Hauptzollamts Rosenheim. „Fehlt das Steuerzeichen, dann wurde der Tabak höchstwahrscheinlich eingeschmuggelt.“

 

Die Zöllner fanden bei ihrer Kontrolle in den fünf Shisha-Bars Schmuggelware und Tabak-Großwaren mit aufgebrochenen Steuerbandrole. Viele der Shishabar-Betreiber kaufen große Ein-Kilo-Töpfe, um den Inhalt dann in kleinen Schälchen, zu einem besseren Preis, zu verkaufen. Dies ist allerdings gesetzlich verboten.

 

„Das wäre genauso, wie ein Zigarettenverkäufer, der die Schachteln öffnet, um die Zigaretten einzeln mit Preisaufschlag zu verkaufen.“ erklärte Rudolph

 

Die Beamten des Zollamtes leiteten gegen alle fünf Barbesitzer Strafverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhelerei ein. Alle Kontrollierten müssen mit Nachzahlungen der hinterzogenen Steuern und Geldstrafen bzw. Bußgeldstrafen rechnen. Aus gesundheitlichen Risiken soll der sichergestellte Shisha-Tabak vernichtet werden.

 

Jeder der eine Shishabar mit importiertem Tabak betreiben will, sollte über die geltende Rechtslage und über steuerrechtliche Regeln Bescheid wissen. Gernen kann man sich hierfür beim Zoll informieren. Auch dürfen lebensmittelrechtliche Vorschriften nicht außer Acht gelassen werden. Sind die Tabakwaren illegal eingeführt, sind sie  meist mit Aromen, Konservierungsstoffen und einem zu hohen Anteil an dem Befeuchtungsmittel Glycerin versehen. Diese Mittel stehen alle im Verdacht, wenn sie verbrennen, krebsfördernde Stoffe frei zu setzten.

 

Gesundheitsbehörden warnen bei schlecht belüfteten Räumen vor einer schleichenden Kohlenmonoxid-Vergiftung.

 

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