Mi, 11.01.2017 , 13:47 Uhr

Doch nicht ab heute: Alkoholverbot am Hauptbahnhof wegen Formfehler vertagt

Von 22 bis 6 Uhr ist das Mitführen und der Verzehr von Alkohol rund um den Münchner Hauptbahnhof, bis hin zu Paul-Heyse-Unterführung, künftig verboten. Am Abend sollte die vom Stadtrat beschlossene Regelung erstmals in Kraft treten. Nun kommt aber ein Formfehler dazwischen.

 

Wegen einer fehlenden Unterschrift ist das nächtliche Alkoholverbot rund um den Münchner Hauptbahnhof nicht wie geplant am Mittwochabend in Kraft getreten. Das meldete die dpa um kurz vor 20 Uhr. Die neue Alkoholverbotsverordnung war zwar fristgerecht im Amtsblatt der bayerischen Landeshauptstadt veröffentlicht worden. Allerdings habe unter dem Verordnungstext die Unterschrift von Oberbürgermeister Dieter Reiter gefehlt, teilte ein Stadtsprecher am Mittwochabend mit. Laut Informationen der Süddeutschen Zeitung „ändere das aber nichts an der Situation im Inneren des Hauptbahnhofs.“ Demnach trete die neue Hausordnung dort bereits heute in Kraft. In dem Gebiet, wo die Stadt zuständig ist, verzögert sich die neue Regelung allerdings. (siehe Karte unten)

 

«Die Unterschrift fehlte an der richtigen Stelle», sagte der Sprecher weiter. Zuvor hatten Münchner Medien über den peinlichen Fehler berichtet. Nun kann das nächtliche Alkoholverbot nach Angaben des Sprechers erst am 21. Januar in Kraft treten.

 

Eigentlich sollte das Verbot von Mittwochabend an gelten. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sollte das Mitführen und der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude verboten werden. Verstöße dagegen sollten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Der Münchner Stadtrat hatte das Verbot vor Wochen beschlossen, um die zunehmende Kriminalität rund um den Bahnhof einzudämmen. (dpa)

 

 

 

Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße im mittleren zweistelligen Bereich rechnen. Bei wiederholten Verstößen, erlässt das Kreisverwaltungsreferat auch ein Aufenthaltsverbot. Dieses richtet sich auch gegen Personen, die durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Passanten, Anwohner oder Geschäftsleute belästigen.

 

In welchem Gebiet das Alkoholverbot gilt, sehen Sie hier:

 

 

Die Polizei wird die Einhaltung der Verbote kontrollieren. Auch die Streifen der DB-Sicherheit haben künftig einen größeren Spielraum für frühzeitiges und schnelles Eingreifen. Das nächtliche Alkoholverbot soll die aktuelle Situation am Hauptbahnhof verbessern. Um einen möglichen Verdrängungseffekt der Alkohol- und Drogenszene zu vermeiden, soll die Aufenthaltsqualität im Alten Botanischen Garten gesteigert werden. Hierzu werden unter anderem Sitzgelegenheiten umgebaut, die Beleuchtung ausgebaut und Sträucher ausgedünnt.

 

 

 

dw

 

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