Fr, 17.02.2017 , 16:36 Uhr

Rechtsstreit um Grabkreuz für Nazi-Verbrecher - Künstler erhält einstweilige Verfügung

„Keine Ehre für einen Kriegsverbrecher“ fordert der Künstler Wolfram Kastner und hat ein Grabkreuz für den Nazi-General Alfred Jodl beschmiert. Dessen Nachkomme erwirkte eine Unterlassung, die das Landgericht München bestätigte. Doch Kastner will nicht klein beigeben und in Berufung gehen.

 

Der Künstler Wolfram Kastner darf künftig keine weiteren Kunstaktionen an der Gedenkstätte für den Nazi-Kriegsverbrecher Alfred Jodl ausüben. Das Landgericht München I hat am Freitag eine entsprechende Unterlassungsverfügung bestätigt. Kastner hatte das Denkmal für Jodl auf der Fraueninsel im Chiemsee im Sommer 2015 und im Herbst 2016 unter anderem mit einer Hinweistafel („Keine Ehre für einen Kriegsverbrecher“) und mit roter Farbe als Symbol für das vergossene Blut versehen.

 

Ein Nachkomme Jodls erwirkte die Unterlassungsverfügung gegen den Künstler, Kastner klagte dagegen. Eine gütliche Einigung gelang nicht. Der Nachkomme Jodls hatte zuletzt 4000 Euro für die Reparatur und die Reinigung der Grabstätte von Kastner gefordert. Kastner sah darin eine „Wiederaufstellung einer Ehrung für einen NS-Kriegsverbrecher“ und lehnte ab. Er selbst versuchte zu erreichen, dass der Name und das Eiserne Kreuz Jodls von der Gedenkstätte auf dem Friedhof der Fraueninsel entfernt werden – erfolglos.

 

Alfred Jodl war Chef des Wehrmachtsführungsamtes und wurde in den Nürnberger Prozessen 1946 als einer der Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt. Nach der Hinrichtung wurde der Leichnam verbrannt und die Asche Jodls in der Isar verstreut. In dem Grab auf der Fraueninsel sind Angehörige von ihm begraben. Auf einem Kreuz steht sein Name.

 

Kastner und sein Anwalt Jürgen Arnold kündigten kurz nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen. „Die einstweilige Verfügung ist unsinnig. Ich denke, dass wir das so nicht stehen lassen können“, sagte Kastner. Sein Anwalt kritisierte vor allem die Wiederholungsgefahr, mit der das Landgericht die Entscheidung begründete. Kastner hatte in der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsverkündung gesagt, dass er keine weiteren Aktionen an der Grabstätte plane. „Notfalls möchte Wolfram Kastner in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht durch eine Verfassungsbeschwerde einschalten“, teilte der Anwalt mit.

 

bn/dpa

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