Vergangene Woche wurden zwei Schmuggler am Flughafen München bei der Einreise aufgehalten, als in ihrem Gepäck 50.000 Zigaretten entdeckt wurden, die für den Weiterverkauf auf dem italienischen Markt bestimmt waren.
Die Brüder (28 und 34 Jahre) aus Weißrussland wollten die Ware nach Deutschland einführen, um von dort mit dem Bus weiter nach Neapel in Italien zu reisen, wo die Zigaretten hätten weiterverkauft werden sollen. Der Zoll stellte bei der Gepäckkontrolle in den Koffern der Beiden 250 Stangen mit jeweils 200 Zigaretten sicher.
„Als Reisender können Sie bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern bis zu 200 Stück Zigaretten abgabenfrei nach Deutschland mitbringen“, so Marie Müller, die Sprecherin des Hauptzollamts München.
Grundsätzlich gilt, dass Reisende bei der Einreise aus Nicht-EU-Länder Zigaretten nur dann abgabefrei nach Deutschland mitbringen können, sofern die Ware für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Unter keinen Umständen darf sie zu gewerblichen Zwecken, zum Beispiel dem Verkauf an andere, genutzt werden. Wird das Reisegepäck allerdings per Post versandt, gilt dieses nicht als mitgeführt.
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land sind bestimmte Mengen- und Wertgrenzen zu beachten. So dürfen entweder 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak pro Person nach Deutschland eingeführt werden. Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren ist ebenfalls möglich.
Das Hauptzollamt München sucht aktuell noch Azubis für das kommende Ausbildungsjahr. Wer sich also gerne mit Themen wie Zigarettenschmuggel, Artenschutz, Steuererhebung und vielem mehr auseinander setzen will, kann sich beim Hauptzollamt München noch bis zum 22.09.2017 bewerben.
ak