Fr, 02.12.2016 , 09:53 Uhr

Aufzucht-Anlage in Geheim-Zimmer: Dealer verhaftet

Dutzende europaweit versandte Drogen-Päckchen hielten die Behörden in Rosenheim lange Zeit auf Trab. Jetzt konnten die Ermittler zwei mutmaßliche Täter festnehmen. In der Wohnung des Paares fand man zusätzlich zu Unmengen an Drogen eine Aufzucht-Anlage hinter einem Schrank, der als Geheimtüre diente.

 

 

Im April wurde durch Zufall ein Päckchen mit Betäubungsmitteln und falschem Namen an den vermeintlichen Absender  – ein Reisebüro – zurückgeschickt, weil dieses nicht ausreichend frankiert war. Die Polizei übernahm die Ermittlungen. Im Laufe der Monate wurden immer wieder Drogensendungen entdeckt, bei denen als Absender Reisebüros angegeben waren. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Post gelang es den Ermittlern, die Briefkästen zu bestimmen, von denen aus die Drogen verschickt wurden.

 

Am Dienstag, den 29. November, konnte ein 27-Jähriger in Rosenheim festgenommen werden. Er wollte vier Pakete mit Drogen verschicken. Seine 23-jährige Lebensgefährtin wurde kurz darauf ebenfalls verhaftet. Bei der Durchsuchung der Wohnung, waren sogar die erfahrenen  Rauschgiftfahnder überrascht. 1,2 Kilogramm Amphetamine, 680 Ecstasy-Pillen, 65 LSD-Trips und 1,7 Kilogramm Psilocybinpilze wurden sichergestellt.

 

 

Außerdem öffnete sich den Polizisten sprichwörtlich eine Tür – ein Schrank diente den Dealern als Zugang zu einem geheimen Raum. Darin befand sich eine Aufzucht-Anlage für Marihuana-Pflanzen. Insgesamt 4,2 Kilogramm Pflanzen und Dolden fanden die Ermittler vor. Auch weitere Beweisstücke, wie Post-Versand-Päckchen wurden mitgenommen.

 

 

Bislang sind den Behörden 38 Fälle von Drogenversand bekannt. Man geht jedoch derzeit davon aus, dass noch weitere hinzukommen werden. Wie die Beamten bislang herausfanden, beschaffte sich der Dealer die Betäubungsmittel über das Darknet. Auch der Handel und die Kontaktaufnahme mit seinen Kunden liefen über das Netzwerk.

 

Gegen den 27-jährigen mutmaßlichen Haupttäter wurde bereits ein Haftbefehl erteilt. Gegen die Lebensgefährtin wurde der Haftbefehl vom Richter mit Auflagen außer Vollzug gesetzt.

 

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